Mit der Unterbringung in der Psychiatrie hat die sechste Strafkammer am Landgericht Karlsruhe einen Schlusspunkt in der Hauptverhandlung gegen einen 38 Jahre alten Karlsruher gesetzt.
Der an Schizophrenie leidende Informationselektroniker hatte am Vortag von Heiligabend vergangenen Jahres in der Heilbronner Straße in Karlsruhe-Rintheim Feuer gelegt.
Seine eigene Wohnung wurde ein Raub der Flammen. Verletzte gab es in dem vierstöckigen Gebäude nicht. Es entstand ein Sachschaden in sechsstelliger Höhe. Schon zuvor war der Mann auffällig geworden. So war er mehrfach auf Diebestour, außerdem kam es zu einer Rangelei mit Polizeibeamten.
Gutachter: Mann war nicht schuldfähig
Der Psychiatrische Gutachter Pascal Frankhauser hatte eine geistige Erkrankung bei dem Mann festgestellt. Für die ihm vorgeworfene schwere Brandstiftung war er mithin nicht schuldfähig.
Laut den Ermittlungen hatte der Mann an jenem 22. Dezember in seiner Wohnung zunächst Papiere aufeinander geschichtet und anschließend eine Lampe auf das Konvolut gestellt. Das Papier fing Feuer, die Flammen griffen auf die Wohnzimmer-Einrichtung über, und auch Bad und Schlafzimmer wurden in Mitleidenschaft gezogen.
Der Täter verließ den Ort des Geschehens über den Balkon, die Feuerwehr verständigte er nicht. Das Feuer unmittelbar vor dem Weihnachtsfest war in Rintheim Ortsgespräch.