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Ermittlungen dauern an

Wie teuer war der Amok-Alarm in Karlsruhe und wer muss den Einsatz bezahlen?

Am 1. Februar rückte ein Großaufgebot der Polizei zu einer Karlsruher Schule aus. Auch drei Wochen später gibt es noch offene Fragen.

Gepanzertes Einsatzfahrzeug der Polizei
Ein gepanzertes Einsatzfahrzeug der Polizei fährt am Lidellplatz in Stellung. Foto: Ekart Kinkel

Ein Großeinsatz der Polizei hielt am 1. Februar 2023 die Karlsruher Innenstadt in Atem. Grund war ein Amok-Alarm an der Carl-Hofer-Schule, wo eine junge Frau mit einer Waffe gesehen wurde.

Nach zwei Stunden gab es Entwarnung.

Die Frau, eine ehemalige Schülerin, wurde am Hauptbahnhof in Gewahrsam genommen. Bei sich trug sie eine Spielzeugpistole.

Ermittlungen zum Karlsruher Amok-Alarm dauern an

Drei Wochen nach dem Einsatz sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen. Die Redaktion hat einige der wichtigen Fragen und Antworten zusammengefasst. 

Was ist über die Verursacherin des Amok-Alarms bekannt?
Wenig. Eine 18-jährige ehemalige Schülerin hatte sich mit einer Spielzeugpistole in die Schule begeben. Nachdem sie in Gewahrsam genommen wurde, wurde die Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Details über die Art und Schwere der psychischen Erkrankung kann und will die Polizei zum derzeitigen Zeitpunkt nicht nennen.
Was weiß man über das Motiv?
Ebenfalls recht wenig. „Die Hintergründe der Tat sind Gegenstand der noch laufenden Ermittlungen“, teilt die Polizei auf Anfrage mit. Ein direkter Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung liegt allerdings auf der Hand.
Wie viele Polizeibeamte waren während des Alarms im Einsatz?
Genaue Zahlen nennt die Polizei auf Anfrage nicht, spricht aber von einem „niedrigen dreistelligen Bereich vor Ort“, also zwischen 100 und 200 Einsatzkräfte. Außerdem wurde vor der Schule ein Panzerwagen postiert. Für die Suche nach flüchtigen Personen und einer besseren Lageeinschätzung kreiste ein Hubschrauber über dem Quartier.
Was hat der Einsatz gekostet?
„Die Bezifferung der Einsatzkosten erfolgt jeweils im Einzelfall nach dem Abschluss der Ermittlungen“, teilt die Polizei mit. In Baden-Württemberg werden für jede angefangene Arbeitsstunde eines Einsatzbeamten 52 Euro fällig, ein Polizeihubschrauber schlägt mit 250 Euro pro angefangene Viertelstunde zu Buche.
Wer muss für den Einsatz bezahlen?
Zunächst einmal der Staat. Wird eine Gefahrenlage oder eine Straftat vorgetäuscht, etwa durch eine gefälschte Droh-Mail, können aber auch die Verursacher zur Kasse gebeten werden. Die Obergrenze für den Kostenersatz liegt bei 50.000 Euro. Wer sich irrt und aus Angst vor einer Straftat die Polizei ruft, also im Karlsruher Fall zwei Schüler, die die 18-Jährige mit der Pistole im Flur beobachteten und die Schulleitung verständigten, hat aber nichts zu befürchten. Da sich die 18-Jährige offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation befand, wird sie aller Voraussicht nach auch keine Rechnung für den Großeinsatz bekommen.
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