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Seit Jahresbeginn als Standard

Blankenlocher Apothekerin befürchtet mehr Bürokratie durch das E-Rezept

Mehr Komfort und weniger Wege für die Patienten verspricht das Bundesgesundheitsministerium. Auch Apotheker sehen die Vorteile – wenn es funktioniert.

Frau steht in einer Apotheke vor dem Computer
Per Terminal und Gesundheitskarte wird das elektronische Rezept eingelöst, erklärt Apothekerin Ulrike Neubauer der Blumenapotheke in Blankenloch. Foto: Dietrich Hendel

Seit Beginn des Jahres 2024 erhalten Versicherte verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept. Sie können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mit Papierausdruck einlösen, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Schon vor zwei Jahren hätte die Medikamentenausgabe auf ärztliche Verordnung digital laufen sollen. Jetzt soll das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente endlich verwendet werden.

Für Patientinnen und Patienten bedeute die Umstellung mehr Komfort, weniger Wege in die Arztpraxis und eine einfache Einlösung bei der Apotheke, so das Ministerium. Folgerezepte könnten ohne erneuten Patientenbesuch beim Arzt ausgestellt werden. Versicherte können das E-Rezept laut Ministerium in einer Apotheke ihrer Wahl oder in einer Online-Apotheke einlösen.

„Wenn es funktioniert, ist das E-Rezept eine Supersache“, meint Apothekerin Ulrike Neubauer von der Blumenapotheke in Blankenloch. „Wenn aber etwas schiefgeht, wenn der Strom ausfällt oder die gewünschte Packungsgröße nicht verfügbar ist, dann klappt das nicht.“

Wenn die Technik abgesichert sei, könne das E-Rezept eine gute Sache werden. Allerdings befürchtet sie dadurch mehr Bürokratie: „Unter dem Strich bleibt keine Flexibilität.“ Aber: „Wir müssen alle mitmachen“, sagt Neubauer.

„Es hat ja schon mehrere Anläufe gegeben, und die sind mehrfach gescheitert“, sagt Stefanie Lutz, Apothekerin in der Flora-Apotheke in Eggenstein-Leopoldshafen. Im Herbst sei das elektronische Verfahren schon vereinzelt angelaufen, seit 1. Januar sei die umfangreiche Umstellung für alle Apotheken verbindlich.

Das Rezept wird auf einem zentralen Server der Krankenkasse gespeichert. „Der Arzt kann das Rezept aber auch digital an die Apotheke übermitteln“, erläutert Lutz. Papierlos soll die Abwicklung schneller und einfacher werden.

Zuerst sind die Kassenpatienten an der Reihe, die Privatpatienten folgen später.
Matthias Wever
Apotheker in Linkenheim-Hochstetten

„Natürlich erwarten wir, dass das neue System funktioniert“, sagt Matthias Wever von der Linco-Apotheke in Linkenheim-Hochstetten. Die Infrastruktur stehe. „Es wird einiges komfortabler für alle Beteiligten. Es wird aber auch kompliziertere Dinge geben, zum Beispiel muss die Rezeptbearbeitung ausschließlich nach den Vorgaben abgewickelt werden.“

Ausnahmen gebe es nicht. Wenn etwa ein Rezept auch nur kurz abgelaufen sei, gebe es trotzdem kein Medikament. Weder Arzt noch Apotheker hätten bei der Abwicklung Spielräume.

„Ein Vorteil ist auf jeden Fall, dass der Patient nicht mehr zwingend in die Sprechstunde muss“, so Wever. „Nur die Gesundheitskarte muss einmal im Quartal aktiviert werden.“ Und: Der verordnende Mediziner müsse das Rezept weiterhin signieren, erst dann werde es eingelöst. „Ohne Unterschrift geht nichts“, sagt Wever.

Bei den digitalen Rezepten sind derzeit Privatpatienten noch ausgenommen. „Zuerst sind die Kassenpatienten an der Reihe“, erläutert Matthias Wever. Die Privatpatienten folgen später. Diese müssten also nach wie vor – zunächst noch – ihre Verordnungen auf Papier bei der Apotheke einreichen.

Manchmal gibt es auch Probleme

Bisher sei die Menge der elektronischen Rezepte, die die Kunden einreichten, durchaus noch überschaubar, berichtet Markus Längin, der Apotheken in Graben-Neudorf und Dettenheim führt.

„Manchmal sind es viele, manchmal kommt fast nichts. Das liegt noch daran, dass die Ärzte zum Teil noch parallel manuell und elektronisch fahren.“ Bei ihm gehe es zurzeit nicht elektronisch. Da müsse ein Hardwareproblem beseitigt werden, erklärt Längin.

„Das E-Rezept funktioniert gut, solange das vom Arzt verordnete und von der Krankenkasse laut Rabattvertrag akzeptierte Medikament vorrätig oder bestellbar ist“, sagt Karen Malarik, Apothekerin in der Curie-Apotheke in Eggenstein-Leopoldshafen.

Mäßig gehe es, wenn man mit Begründung austauschen könne, etwa gegen den gleichen Wirkstoff eines anderen Herstellers. „Wenn ein Artikel weder vorrätig noch zu bestellen noch austauschbar ist, dann wird es kompliziert.“ Und: „Gerade hatten wir den Fall, dass auf der Versichertenkarte keine Verordnung war. Nach einem Anruf beim Arzt hat dieser die Daten auf die Karte gesendet, während der Kunde noch in unserer Apotheke war. Das ist mal ein deutlicher Fortschritt“, sagt Malarik.

Redaktioneller Hinweis

In einer früheren Variante dieses Artikels stand fälschlicherweise, das E-Rezept werde auf der Krankenkassen-Karte des Versicherten abgespeichert. Korrekt ist, dass die Daten auf einem zentralen Server in einem gesicherten Rechenzentrum hinterlegt werden. Darauf kann die Apotheke beim Einlösen des Rezepts zugreifen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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