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Stellungnahme zu Regionalplan begrüßt Flächenausweisung für PV-Freianlagen 

Linkenheim-Hochstetten will den Ausbau erneuerbarer Energie vorantreiben

Beim Plan von Freiflächensolaranlagen in Linkenheim-Hochstetten zeigt sich im Gemeinderat eine ambivalente Stimmung. Ein Kritikpunkt ist der Verlust landwirtschaftlicher Fläche.

In Photovoltaikanlagen wie hier am Klärwerk investiert Linkenheim-Hochstetten stark. Darüber hinaus befürworten die Gemeinde Ausweisungen von Vorranggebieten für Freianlagen. 
In Photovoltaikanlagen wie hier am Klärwerk investiert Linkenheim-Hochstetten stark. Darüber hinaus befürworten die Gemeinde Ausweisungen von Vorranggebieten für Freianlagen.  Foto: Archiv Gemeinde Linkenheim-Hochstetten

Mit der Fortschreibung des Regionalplankapitels „Erneuerbare Energien“ befasste sich die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten bereits vor ein paar Jahren. In das Planwerk soll eine Flächenauswahl für den Bau und Betrieb von Freiflächensolaranlagen als Vorranggebiete übernommen werden.

Bereits damals zeigte sich im Gremium eine ambivalente Stimmung mit grundsätzlicher Kritik an der Planung solcher Freianlagen. Diese offenbarte sich auch in der jüngsten Gemeinderatssitzung. So stimmten einige Räte gegen die mehrheitlich abgesegnete gemeindliche Stellungnahme innerhalb der im Verfahren laufenden Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

Ein Kritikpunkt betraf den Verlust von landwirtschaftlicher Fläche. Michael Hammann (Grüne) hielt dem Beispiele höher gelegter Anlagen entgegen, die eine Bewirtschaftung weiterhin erlauben würden.

Linkenheim-Hochstetten könnte mehr Spielräume erhalten

Der Plan beinhaltet bislang für Linkenheim-Hochstetten zwei Vorhaltegebiete an den südlichen und nördlichen Gemarkungsgrenzen westlich und östlich der Bundesstraße 36. Rechnungsamtsleiter Dominic Schlenker führte aus, dass die Landsiedlung Baden-Württemberg drei weitere ertragreiche Areale ermittelt habe.

Die Stellungnahme enthält die Bitte, sie ebenfalls im Plan als Vorrangflächen aufzunehmen. Damit würde die Gemeinde mehr Spielräume erhalten. In aufgenommenen Flächen sind PV-Freianlagen vorrangig möglich. Baurechtlich zulässig sind sie aber nur, wenn die Gemeinde für ein Areal einen Bebauungsplan erlässt.

Die von Bürgermeister Michael Möslang (CDU) verfasste Stellungnahme lag den Sitzungsunterlagen bei und wurde in weiteren Details nicht mehr diskutiert. Sie formuliert, dass erneuerbare Energien eine Säule der Energiewende darstellen. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sei deren Ausbau essenziell.

Gemeinde soll ihren Strom rechnerisch selbst erzeugen

Das Papier weist darauf hin, dass die Gemeinde ihren kommunalen Strombedarf künftig rechnerisch durch eigene Erzeugung gewährleisten wolle. Dafür würden die Dachflächen kommunaler Gebäude sukzessive mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Für das Wasserwerk und Klärwerk seien aktuell Bebauungsplanverfahren angestoßen.

Darüber hinaus sei es unerlässlich, weitere Maßnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Entsprechend werden im Statement die Fortschreibung des Regionalplankapitels und die Festsetzung von Vorranggebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausdrücklich begrüßt.

Bezüglich der zusätzlich erwünschten Flächen nördlich des Umspannwerks und unweit des Hubertushofs stellte die Stellungnahme heraus, dass sich die Areale im Eigentum der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten befänden.

Sie könnten durch die bereits vorhandene Infrastruktur nach Schaffung entsprechender bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen mit vergleichsweise geringem Aufwand umgesetzt werden und im Einklang mit vorhandenen Schutzkulissen einen wertvollen Beitrag zum Erreichen der Treibhausgasneutralität schaffen.

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