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Ladenöffnungsgesetz zieht klare Grenzen

Postfiliale in Weingarten darf sonntags nicht öffnen

Das Ladenöffnungsgesetz lässt Ausnahmen nur für bestimmte Warengruppen wie Backwaren zu. Befragte Postkunden in Weingarten können damit aber leben. 

Der Betreiber der Postfiliale in der Weingartner Bahnhofstraße wollte sonntagsvormittags für zwei Stunden öffnen.
Der Betreiber der Postfiliale in der Weingartener Bahnhofstraße wollte an Sonntagvormittagen für zwei Stunden öffnen. Dem schiebt das Gesetz einen Riegel vor. Foto: Marianne Lother

Der Gemüsehändler Angelo Marotta betreibt in der Bahnhofstraße in Weingarten eine Postfiliale. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr und von 14.30 bis 17 Uhr, Mittwoch und Samstag nur vormittags.

Nachdem Kunden gesagt hätten, diese Öffnungszeiten seien zu kurz, damit Berufstätige abends die Postdienstleistungen in Anspruch nehmen können, wollte er künftig am Sonntagsvormittag von 9 bis 11 Uhr zwei Stunden zusätzlichen Schalterdienst anbieten.

Er habe Verständnis, dass es für Berufstätige abends knapp werde, sagt Marotta. Diese hätten zwar auch die Möglichkeit, samstags zu kommen. Andererseits betreibe er am Sonntagvormittag im Zeitraum von 9 bis 11 Uhr im selben Lokal einen Backshop und könne den Postdienst damit gut verbinden.

Doch da schob das Gesetz einen Riegel vor: Backwaren ja, Pakete nein. Oliver Russel, Hauptamtsleiter der Gemeinde Weingarten, erläutert auf Nachfrage dieser Redaktion die rechtliche Situation und verweist auf das Ladenöffnungsgesetz.

Der Antragsteller, Angelo Marotta, habe die Möglichkeit, seine Öffnungszeiten an Werktagen auszuweiten, um die Bedürfnisse seiner Kunden zu bedienen. Das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg sehe Öffnungszeiten an Werktagen von 0.00 bis 24.00 Uhr vor. Einer Genehmigung der Gemeinde bedürfe es dazu nicht. Das gültige Ortsrecht stehe dem nicht entgegen. Für eine Sonntagsöffnung seien allerdings nur besondere Warengruppen wie Backwaren in vorgegebenen Zeiträumen von wenigen Stunden zulässig. Postdienstleistungen fallen nicht darunter.

Die Pressesprecherin des Landratsamts, Janina Keller-Raviol, bestätigt dies: Die grundsätzliche Zuständigkeit für das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg liege bei der Gemeinde, aber im Rahmen dieses Gesetzes. Das Gesetz bringt im Wortlaut klar den umfassenden Schutz der Sonn- und Feiertage zur Geltung.

Umfrage vor der Post-Filiale in Weingarten

Marotta will das nicht unkommentiert hinnehmen und verweist auf die Postfiliale in der Kirchstraße in Karlsdorf-Neuthard. Diese vermeldet zwar im Internet Öffnungszeiten am Sonntag von 10 bis 18 Uhr, aber die Leiterin des Ordnungsamts, Tamara Kohnert, berichtet das anders. Es handle sich um einen Kiosk mit integrierter Postfiliale, die derzeit nicht geöffnet sei. Dem Gewerbeamt liege ein Antrag auf Sonntagsöffnung vor, der derzeit noch geprüft werde.

Und was sagen die Weingartener Kunden? Sind Sonntagsöffnungszeiten wirklich notwendig? Eine Stichprobe vor der Filiale ergibt ein eindeutiges Nein. Für sie selbst sei werktags die Schließzeit 17 Uhr überhaupt kein Problem, sagt Laura König. Eine sonntägliche Öffnungszeit brauche sie nicht.

Genauso sieht es auch Christine Riedel aus Staffort. Sie bringe ihre Pakete nach Weingarten, denn die Postfiliale Staffort habe täglich nur zwei Stunden geöffnet. Sonntags zu öffnen sei überhaupt nicht notwendig, man könne seine Post auch werktags erledigen. Notfalls gebe es Packstationen, die rund um die Uhr zugänglich seien.

Auch Markus Mittenbühler braucht keine sonntägliche Öffnung. Er denkt zuerst an das Personal, dem man das nicht auch noch zumuten müsse. Er versuche, sich zu arrangieren, und meint, das könne man auch von anderen Postkunden erwarten. 

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