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Standorte gesucht

Bei Windkraft sticht der Regionalverband die Kommunen aus

Fast komplett ausgenommen von Vorranggebieten für Anlagen sind die Hardtgemeinden am Rhein. Vorranggebiete könnte es in Weingarten und Walzbachtal geben.

Mann + PC
Am 11. März kommt Verbandsdirektor Matthias Proske in den Gemeinderat von Walzbachtal. Er stellt in öffentlicher Sitzung unter anderem Vorranggebiete für Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Gemeinde vor. Foto: Klaus Müller

Pfinztal hat so gut wie keine ausgewiesenen Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen. Erst gar kein Thema – wenigstens planerisch – sind solche Vorranggebiete auf den Gemarkungen von Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Dettenheim, Graben-Neudorf und Stutensee. Auch dort bleiben die Karten blütenweiß. Allein in Weingarten und Walzbachtal finden sich auf den Plankarten des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein ausgewiesene Gebiete für die mögliche Nutzung von Windenergie.

Um es gleich vorwegzunehmen: Das bedeutet nicht, dass dort auch Windkraftanlagen entstehen müssen. Derzeit liegen die Pläne für den Teilregionalplan Windenergie aus. Es handelt sich um eine öffentliche Beteiligung. Bis Mitte März kann die Öffentlichkeit – das schließt Privatpersonen ein – zum Teilregionalplan Stellung nehmen, Bedenken äußern oder Anregungen einbringen. Mehr Zeit dafür haben die Kommunen, nämlich insgesamt drei Monate.

Natürlich sollen und wollen wir nicht über kommunale Interessen hinweggehen.
Matthias Proske
Direktor des Regionalverbands

Die Anregungen und Bedenken fließen anschließend in die weitere Bewertung der Standorte für die Windenergienutzung durch den Planungsausschuss des Regionalverbands ein. „Wenn die entsprechend gut und stichhaltig sind, werden sie bei den folgenden Beratungen berücksichtigt“, sagt im Gespräch mit dieser Redaktion Matthias Proske, Direktor des Regionalverbands. Die planerische Hoheit bei der Ausweisung von Vorranggebieten obliegt dem Verband. „Natürlich sollen und wollen wir dabei nicht über kommunale Interessen hinweggehen“, so Proske.

98,2 Prozent der Flächen fallen von vornherein raus

Wenn es freilich hart auf hart kommt, hat der Regionalverband – um genau zu sein: dessen Verbandsversammlung – das Sagen. Nach dem Prinzip „Ober“ (eben der Verband) sticht „Unter“ (die Kommunen). Obendrein sitzt den Regionalverbänden in Baden-Württemberg die grün-schwarze Landesregierung im Nacken. Bis zum 30. September 2025 sollen laut Proske alle Regionalverbände 1,8 Prozent ihrer Verbandsfläche als Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen haben. Was im Umkehrschluss bedeutet: 98,2 Prozent der Fläche fallen für Windkraftanlagen flach.

Die gegenwärtige Planung für die Vorranggebiete im rund 2.200 Quadratkilometer großen Verbandsgebiet bezieht sich auf 3,3 Prozent der Fläche; eine Größe, die den Planern und den betroffenen Gemeinden Spielräume bietet.

Dass es im Gros der Hardtgemeinden wenig Vorrangflächen gibt, dass Gemeinden davon komplett ausgenommen sind, dürfte bei betroffenen Nachbargemeinden aller Voraussicht nach zu Diskussionen führen. Nicht zuletzt von Pfinztal und Walzbachtal aus wird nach Weingarten geschielt. Dort befindet sich just an der Gemarkungsgrenze zu Pfinztal und im Blickwinkel zu Walzbachtal eine recht große Vorrangfläche.

„Das Thema Windkraftanlagen ist in der Gemeinde aktuell kein Thema“, heißt es aus dem Walzbachtaler Rathaus. „Allerdings gab es wegen der Planung der Windkraftanlage in Weingarten eine größere Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern.“ Auch in Pfinztal blickt man auf die weitere Entwicklung beim Thema Windkraft in Weingarten. Darauf von dieser Redaktion angesprochen, kam bislang keine Antwort aus dem Weingartener Rathaus.

Wirklich entscheidend dürften solche möglichen Dispute vorerst für die Planer im Regionalverband kaum sein. Bei der Suche nach Vorranggebieten werde eigentümerunabhängig vorgegangen, sagt Proske. „Wir sichern die Flächen für die Nutzung von Windenergie. Die sind dann dafür reserviert. Das ist unsere Aufgabe als Regionalverband.“

Als Fundament für die Auswahl respektive für das Ausschließen von Flächen dient ein umfassender Kriterienkatalog. Die Ausschüsse des Regionalverbands legten dabei ein wesentliches Kriterium von Anfang an fest: Bei den Planungen sollten nur „unbedenkliche Bereiche“ berücksichtigt werden. Im Falle der Rheinanliegergemeinden lasse sich aber nicht von „unbedenklichen Bereichen“ sprechen – Stichwort: Artenschutz und Hochwasserschutz.

Segnet die Verbandsversammlung die Ausweisung von 1,8 Prozent an Vorranggebieten ab, bedeutet das freilich nicht, dass sofort Windkraftanlagen gebaut werden können. „Den Daumen drauf hat der jeweilige Grundstücksbesitzer“, so Proske. „Der entscheidet, ob er sein Grundstück für den Bau von Windkraftanlagen freigibt oder eben nicht.“

Internet

Die Teilkarten zu den Vorranggebieten finden sich unter https://rvmo.raumordnung-online.de/.

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