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Abschied vom alten Lappen

So läuft der Führerschein-Umtausch

Über 43 Millionen Autofahrer in Deutschland müssen ihren Lappen abgeben. Die uralten Papier-, aber auch viele Scheckkartenführerscheine müssen gegen neue Dokumente getauscht werden. Der Führerschein-Umtausch kostet mindestens Zeit und Geld.

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Auslaufmodelle: Diese Führerscheine haben bald ausgedient. Foto: Oliver Berg/dpa

Wer heute noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs ist, muss sich über kurz oder lang von ihm trennen. Der Führerschein-Umtausch in eine aktuelle Scheckkarte ist Pflicht - für die einen früher, für die anderen später.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland nun umsetzt. Bis spätestens 19. Januar 2033 sind alle Führerscheine umzutauschen, die vor Mitte Januar 2013 ausgestellt wurden. Abhängig vom Geburtsjahr des Besitzers oder Ausstellungsjahr des Dokuments müssen viele Lappen schon eher eingetauscht werden. Das betrifft mehr als 43 Millionen Autofahrer: Es gehe um rund 15 Millionen Papierführerscheine aus der Zeit bis 1998 und weitere 28 Millionen Plastikkarten, die zwischen Januar 1999 und 2013 ausgestellt wurden, schätzt Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV).

EU will fälschungssichere Dokumente

Als Grund für den Umtausch nennt das Bundesverkehrsministerium die Vereinheitlichung innerhalb der Europäischen Union , wo derzeit noch mehr als 110 unterschiedliche Führerscheinformate im Umlauf seien. Ein länderübergreifendes Format erleichtere die Kontrollen. Der neue EU-Führerschein sei auch besonders fälschungssicher.

Mit dem Umtausch werden die alten Klassen endgültig zu Grabe getragen . „Statt der alten Fahrerlaubnisklasse 3 hat der Führerscheininhaber zukünftig die Pkw-Klassen B, BE, C1, C1E, M, und L auf seiner Karte stehen“, erläutert Jürgen Kopp von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. „Hat er die Prüfung vor dem 1. April 1980 gemacht, kommen auch noch die Zweiradklassen A1 und AM dazu.“

Niemand muss laut Kopp aber befürchten, durch den Umtausch seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies sei rechtlich gar nicht möglich. „In Deutschland gibt es ein Besitzstandsrecht“, erklärt er. „Eine einmal erlangte Fahrberechtigung bleibt, man tauscht lediglich das Dokument dafür.“

Lkw-Erlaubnis fällt eventuell weg

Allerdings werden Fahrberechtigungen, die man eigens beantragen muss, nicht automatisch auf den neuen EU-Führerschein übertragen. Besitzer eines alten 3er-Führerscheins zum Beispiel konnten über den Zusatz CE 79 Lastzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 18,5 Tonnen fahren. „Diese Fahrberechtigung gibt es beim Umtausch nur auf gesonderten Antrag. Ab dem 50. Lebensjahr ist hierzu außerdem eine Gesundheitsuntersuchung notwendig“, erklärt Kopp.

Einen Nachweis über alle erlangten Fahrberechtigungen erhält man im Zweifel immer über eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Einschränkungen im Kleingedruckten

Wer die Fahrprüfung in einem Automatikwagen gemacht hat, muss damit rechnen, dass der neue Führerschein eine entsprechende Einschränkung durch die Schlüsselzahl (SZ) 78 angibt. Grundsätzlich geben diese klein aufgedruckten Zahlen in dem neuen Führerschein über Einschränkungen oder Erweiterungen Auskunft.

SZ 01 beispielsweise bedeutet, dass eine Brille beim Fahren erforderlich ist, und SZ 172 berechtigt den Führerscheininhaber zum Fahren von Bussen - allerdings ohne Fahrgäste. Eine Übersicht zu den Schlüsselzahlen bieten Fahrschulen und Verkehrsklubs, der ADAC beispielsweise hat online eine Auflistung veröffentlicht .

Wie erfolgt der Umtausch? Dafür notwendig sind ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein sowie der Personalausweis oder der Reisepass. „Damit es bei den Führerscheinbehörden nicht zu einem Bearbeitungsstau kommt, erfolgt der Umtausch bei den älteren Dokumenten gestaffelt nach dem Geburtsjahr “, sagt Reichel. Bei allen Führerscheinen mit Ausstellungsdatum 1999 und später entscheidet dagegen das Ausstellungsjahr über die Umtauschfrist.

Neuer Führerschein gilt nur 15 Jahre

Zu beachten ist: Der neue EU-Führerschein ist im Gegensatz zu den bisherigen Fahrberechtigungen nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren muss das ausgestellte Dokument erneuert werden. Grund für die Befristung ist dem ADAC zufolge die Fälschungssicherheit. Auch das neue Dokument werde dann wieder ohne Prüfung und Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.

Ob dies tatsächlich langfristig so bleibt? Davon ist Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen aus Hamburg nicht überzeugt: „Die Befristung beinhaltet eine gute Möglichkeit, hier absehbar auch eine Fahreignungsprüfung einzubauen“, sagt sie. „Beispielsweise für Führerscheininhaber ab dem 70. oder 75. Lebensjahr.“ Die Einführung einer Art Seniorentest sei in jedem Fall denkbar.

Führerschein-Umtausch kostet 25 Euro

Kritik ruft hervor, dass der Führerschein-Umtausch nicht kostenlos ist. „Die 25 Euro sind einer von mehreren unerfreulichen Aspekten bei diesem Zwangsumtausch“, moniert ACV-Mann Reichel. „Es wäre stattdessen fair, den Umtausch auf freiwilliger Basis anzubieten und nur neue Dokumente vom Führerscheininhaber bezahlen zu lassen.“ Der ADAC ist der Ansicht, dass die Gebühr nachvollziehbar sei.

Wer den Umtauschtermin verstreichen lässt und bei einer anschließenden Kontrolle keinen neuen EU-Führerschein vorzeigen kann, riskiere nach jetzigem Stand ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro, erklärt Mielchen. „Als Fahren ohne Führerschein wird dies nicht angesehen.“ Es sei vergleichbar damit, wenn jemand seinen Führerschein zu Hause vergessen habe.

Die Ältesten sind zuletzt dran

Eine Aufforderung per Post zum rechtzeitigen Umtausch wird es laut ADAC nicht geben. Jeder Autofahrer ist also selbst gefordert, sich darum zu kümmern. Dass die ältesten Bundesbürger sich am längsten Zeit lassen dürfen, soll den Andrang bei den Behörden in Grenzen halten. Wer vor 1953 geboren wurde, ist 2033 mindestens 81 Jahre alt, sitzt aus Alters- oder Gesundheitsgründen vielleicht gar nicht mehr am Steuer und braucht sich deswegen auch keinen neuen Führerschein zu besorgen.     Claudius Lüder

Fristen für den Umtausch

Führerschein vor 1999 ausgestellt

Geburtsjahr

Umtausch bis spätestens

vor 1953 19.1.2033
1953 - 1958 19.1.2022
1959 - 1964 19.1.2023
1965 - 1970 19.1.2024
ab 1971 19.1.2025
Führerschein ab 1999 ausgestellt
Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 - 2001 19.1.2026
2002 - 2004 19.1.2027
2005 - 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
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2012 - 18.1.2013 19.1.2033
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