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Entschluss ist rechtswidrig

Streit um Ausschluss wegen Befangenheit: Brettener Stadtrat bekommt weitgehend recht

Brettens Oberbürgermeister Martin Wolff hat Stadtrat Jörg Biermann zu Unrecht für befangen erklärt. Der Beschluss zur Sporgassen-Bebauung ist damit rechtswidrig.

Am Ort des Geschehens: Jörg Biermann steht vor dem Brettener Rathaus. Der Beschluss zur Sporgasse muss dort neu verhandelt werden.
Am Ort des Geschehens: Jörg Biermann steht vor dem Brettener Rathaus. Der Beschluss zur Sporgasse muss dort neu verhandelt werden. Foto: Catrin Dederichs

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