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Rechtsanspruch ab 2026/27

Baden-Baden muss bei der Grundschulbetreuung aufrüsten

Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschüler. Für die Stadt Baden-Baden als Schulträger ist das eine Herausforderung.

Zwei Schüler machen Hausaufgaben.
In der Nachmittagsbetreuung erledigen die Grundschüler gemeinsam zu festen Zeiten und unter Anleitung ihre Hausaufgaben. Foto: Patrick Seeger/dpa

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