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Privatpatienten hintergangen?

Klinikum Mittelbaden wirft Chefarzt Betrug vor – Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt

Das Klinikum Mittelbaden wirft einem Chefarzt vor, Privatpatienten bei der Abrechnung hintergangen zu haben. Doch der Fall ist nicht einfach zu lösen.

Instrumente liegen in einem OP-Saal für eine OP bereit.
Das Klinikum Mittelbaden hat im März 2023 eine Anzeige erstattet: Durch den Betrug eines Chefarztes soll ein höherer sechsstelliger Schaden entstanden sein. Foto: Angelika Warmuth/dpa

Ein harter Vorwurf macht in Baden-Baden die Runde: Das Klinikum Mittelbaden wirft einem Chefarzt Betrug vor. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt bereits seit einigen Monaten.

Michael Klose bestätigt als Erster Staatsanwalt dieser Redaktion: „Das Klinikum Mittelbaden hat im März 2023 durch einen Anwalt eine Anzeige erstattet.“ Und er erklärt auch, weshalb: Laut Klose wirft man einem Chefarzt falsche Abrechnungen gegenüber Privatpatienten vor.

Will heißen: Der Beschuldigte soll Leistungen abgerechnet, sie aber nicht selbst erbracht haben.

Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt: Chefarzt soll hohen Schaden angerichtet haben

Dadurch soll laut Staatsanwaltschaft ein „Schaden im höheren sechsstelligen Bereich“ entstanden sein. Ob der Verdacht auch der Wahrheit entspricht, kann Klose derzeit nicht sagen.

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Stattdessen verweist er auf die laufenden Ermittlungen, die aktuell die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Um herauszufinden, inwieweit die Vorwürfe stimmen, müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Doch das könne mitunter schwierig werden.

Da spielt der Datenschutz eine große Rolle.
Michael Klose
Staatsanwalt

Weil es sich bei dem Sachverhalt um Patienteninformationen handelt, könne die Staatsanwaltschaft nicht so einfach auf entsprechendes Material zurückgreifen: „Da spielt der Datenschutz eine große Rolle.“ Das bedeutet, dass in jedem Fall erst abgeklärt werden muss, ob die entsprechenden Informationen über einen Patienten überhaupt herausgegeben werden dürfen.

Klose kann zumindest sagen: Der Betrug soll sich laut Klinikum über mehrere Jahre, auch schon vor 2018, zugetragen haben. Doch in Betracht ziehen könne die Staatsanwaltschaft lediglich mögliche Vorfälle ab 2018. Etwas anderes erlaube die Gesetzeslage nicht, weil es bei Betrug eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gebe.

Die Vorwürfe seitens des Klinikums Mittelbaden sorgen in Baden-Baden für Aufsehen. Die Redaktion hat bereits Kontakt mit entsprechenden Personen und Instanzen aufgenommen. Mit etwaigen Antworten ist allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen.

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