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Marode L564

Landratsamt kippt Radfahrverbot von Loffenau nach Bad Herrenalb

Das Landratsamt Rastatt hat am 31. Oktober zu einer einmaligen Maßnahme gegriffen und ein Radfahrverbot auf der L564 verhängt. Nun ruderte es zurück.

Ein Verbotsschild für Radfahrer steht am Ortseingang von Loffenau. Es soll bald verschwinden.
Das Verbotsschild für Radfahrer wird am Ortseingang von Loffenau bald verschwinden. Eifrige Strampler dürfen sich dann wieder gen Bad Herrenalb mit ihrem Drahtesel plagen. Foto: Hartmut Metz

Das Straßenverkehrsamt des Landratsamts Rastatt hat das Radfahrverbot auf der L564 zwischen Loffenau und der Grenze zum Landkreis Calw aufgehoben. Die Behörde stuft das Verbot bei Abwägung der Umstände jetzt als „nicht verhältnismäßig“ ein. Die entsprechende Beschilderung wird an der Strecke im Laufe dieser Woche wieder entfernt, heißt es aus dem Straßenverkehrsamt.

„Das ist wohl eine rein rechtliche Sache“, ordnet Loffenaus Bürgermeister Markus Burger die Aufhebung des Fahrverbots ein. Geändert hat sich nämlich nichts an der Qualität des Straßenbelags.

Der Zustand der Straße bleibt schlecht.
Markus Burger
Loffenauer Bürgermeister

„Ich muss unterstreichen, dass der Zustand der Straße weiterhin schlecht ist“, betont das Gemeindeoberhaupt daher. Der 39-Jährige weist schon lange auf die marode L564 hin. Burger bittet daher alle Zweiradfahrer – also auch die auf dem Motorrad – „besonders vorsichtig“ auf der Schlaglochpiste unterwegs zu sein.

Auch das Landratsamt hebt hervor, dass trotz der Aufhebung des Radfahrverbots „der Zustand der Straße schlecht bleibt“ und rät deshalb „zu besonders vorsichtiger Fahrweise“.

Bürger beschweren sich erfolgreich über Radfahrverbot

Die Behörde hatte das Radfahrverbot am 31. Oktober 2023 verhängt. Nachdem sich jedoch Bürger wegen des Verbots beschwert hatten, überprüfte das Landratsamt nochmals die rechtliche Seite des Beschlusses – und kam nun sechs Wochen später zu einer gegenteiligen Einschätzung.

Im Ergebnis weise der gesamte Streckenabschnitt zwar Straßenschäden auf, sei aber befahrbar. Der Streckenzug wurde aus diesen Gründen bereits in der Vergangenheit mit Hinweisschildern ausgestattet, um die Verkehrsteilnehmer auf den Zustand der Fahrbahn hinzuweisen.

Mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde werde zusätzlich einer rascheren Fahrbahnzerstörung an den bereits vorhandenen und provisorisch sanierten Schadstellen vorgebeugt.

Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge sind den Sichtverhältnissen anzupassen.

Ganz allgemein dürfen Fahrzeugführer nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrschen können. Dabei müssen sie die Geschwindigkeit den Straßen- und Sichtverhältnissen anpassen. Dieses Sichtfahrgebot erfasst auch Gefahren, die aus Schäden der Fahrbahndecke resultieren, betont das Straßenverkehrsamt mit Blick auf die L564. „Bei Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit können auch Radfahrer rechtzeitig mit den Schäden rechnen und ihr Fahrverhalten anpassen“, lautet die aktuelle rechtliche Einschätzung.

Regierungspräsidentin Sylvia Felder kündigt Maßnahmen für 2024 an

Das Rathaus in Loffenau mahnt seit Jahren an, dass die maroden Strecken hinauf nach Bad Herrenalb und hinab nach Gernsbach endlich saniert werden müssen. Vor ein paar Wochen weilte die aus Gernsbach stammende Regierungspräsidentin Sylvia Felder im Nachbarort und kündigte zumindest erste Maßnahmen an – allerdings dauert es wohl noch Jahre, bis die Holperstrecke neue Beläge bekommt.

Die Risse, die geflickten Stellen und die gefährlichen Löcher im Asphalt sollen immerhin schon 2024 beseitigt werden. „Die Sanierung des Abschnitts zwischen Loffenau und Bad Herrenalb ist derzeit in der Planungsphase“, bestätigte Felder bei ihrem Besuch im Loffenauer Rathaus. Ein konkreter Zeitplan steht allerdings noch aus.

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