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Weiterer Verhandlungstag

Landgericht Baden-Baden: Bluttat einer Murgtälerin in psychischer Ausnahmesituation

War es versuchter Totschlag oder lediglich Körperverletzung? Darüber verhandelt das Landgericht Baden-Baden. Angeklagt ist eine 35-jährige Murgtälerin. Sie hatte kurz vor Weihnachten ihre Mutter mit einem Küchenmesser am Kopf verletzt.

Die Statue einer Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
Die Statue einer Justitia hält eine Waage in ihrer Hand: Das Landgericht Baden-Baden beschäftigt sich mit der Gewalttat, die eine 35-Jährige gegenüber ihrer Mutter verübt haben soll. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Bei der Gewalttat hatte die Tochter ihrer Mutter mit einem Küchenmesser unter anderem Kopfverletzungen zugefügt. Anschließend versuchte sie, sich selbst das Leben zu nehmen. In dem Strafverfahren wird unter anderem wegen versuchten Totschlags verhandelt. Dass die Meinungen von Psychiatern spürbar auseinandergehen können, zeigte sich am Donnerstag vor dem Landgericht Baden-Baden bei einem weiteren Termin in dem Strafverfahren gegen die 35-Jährige.

Mischung aus Depressionen sowie schizophrenen Einflüssen

Der vom Gericht bestellt Gutachter attestierte der mutmaßlichen Täterin eine Mischung aus Depressionen sowie schizophrenen Einflüssen. Gegenwärtig ist die junge Frau stationär in der Psychiatrie in Emmendingen untergebracht. Dort habe man – anders als es der Gutachter empfehlen würde – verschiedene Medikamente umgestellt, hieß es in der Verhandlung. Auch die Frage, ob die Beschuldigte zwar eingewiesen werden könne, gleichzeitig aber auf Bewährung zurückkehren könne in ihr bisheriges Leben, galt es zu beantworten.

Während sich die Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer ganz auf die Einschätzung des Gutachters verließ, konnte dieser konkrete Angaben und Vorhersagen zwangsläufig nicht machen. Er verwies immer wieder auf eine Flut von Statistiken und Erfahrungen mit einem Krankheitsbild, das die Angeklagte seiner Einschätzung nach habe. So sei es schwierig zu sagen, wie lange eine solche Behandlung dauern würde und vor allem, wie die Einschätzung seiner Kollegen in Emmendingen sei.

Ich liebe meine Mutter über alles.
Angeklagte
Aussage gegenüber der Justiz

Dies lasse sich frühestens nach zwei Jahren sagen. Bis dahin wäre die junge Frau entweder rückfällig geworden, gab der Gutachter zu bedenken. Oder es zeige sich, dass sie zu den rund 30 Prozent der Betroffenen zähle, bei denen eine Episode, wie sie im vergangenen Dezember aufgetreten sei, eine einmalige Sache blieben.

„Ich liebe meine Mutter über alles. Ich wollte ihr nicht wehtun und mir auch nicht. Ich war krank“, betonte die Beschuldigte in ihrem Schlusswort. Sie sei nie gewalttätig gewesen, habe auch keine Einträge im Bundeszentralregister, hatte ihre Verteidigerin zuvor vorgetragen. Sie setzte sich dafür ein, die Einweisung zur Bewährung auszusetzen.

Genauer Tatverlauf ist nicht geklärt

Wie es das Gericht letzten Endes einschätzen wird, soll sich in der kommenden Woche bei der Urteilsverkündung zeigen. Vorgeschlagen hatte die Verteidigung eine ambulante Betreuung der vom Gutachter testierten Erkrankung. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung sah er als gegeben an, die Aussetzung zur Bewährung hielt er allerdings für verfrüht.

Ihre Mandantin habe sich am Tattag in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, sah die Verteidigerin die Sache etwas anders. Obendrein betonte sie, dass der genaue Tatablauf während des Verfahrens nicht habe ermittelt werden können. Unmittelbare Zeugen habe es nicht gegeben. Insofern komme anstelle des angeklagten Totschlags auch Körperverletzung infrage.

Suizidversuche in der Psychiatrie

Sollte die junge Frau freikommen, wäre der Vater bereit, seine Tochter bei sich aufzunehmen. Er wohnte dem Verfahren von Beginn an bei. Ihm habe sie Vollmacht erteilt, dass er sie – im Zweifel auch gegen ihren eigenen Willen – neuerlich einweisen lassen könne. Ebenso dürfe er auch über die Einnahme der verordneten Medikamente entscheiden. Zur Einnahme derselben erklärte sich die junge Frau ebenfalls bereit, bevor sie am Ende des Verhandlungstages eine eindrucksvolle Einlassung machte. Versprechen könne man so etwas nie, erklärte sie. Doch sie wolle nie mehr jemandem wehtun. Auch sich selbst nicht, hob sie auf zwei bekannt gewordenen Selbsttötungsversuche in der Psychiatrie ab, in der sie derzeit untergebracht ist.

Das Urteil wird am 23. August um 16 Uhr im Saal 118 des Landgerichts verkündet.

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