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Ausfälle durch Corona

In Bühl steigt die Nachfrage beim Wohngeld: Mietzahlung macht Probleme

Kurzarbeit oder keine Beschäftigung: Durch Einschnitte beim Einkommen geraten viele Haushalte bei den Mietzahlungen in Schwierigkeiten. Die Miete einfach nicht zu zahlen ist kein sinnvoller Weg, gibt Sirko Lehmann von Haus & Grund zu bedenken. Vielmehr sollten sich Mieter und Vermieter auf einen sinnvollen Kompromiss einigen.

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Ausfall bei Corona: Die Mietzahlungen können bei vermindertem Einkommen etwa durch eine Corona-bedingte Kurzarbeit geringer ausfallen oder gestundet werden. Eine genaue Vereinbarung mit dem Vermieter mit einem Nachweis ist erforderlich. Foto: Armin Weigel Foto: Armin Weigel

Manchmal geht alles ganz schnell: Das Auto kommt unverhofft nicht durch den TÜV, die Waschmaschine leckt und dann kommt auch noch Corona und der Arbeitgeber meldet Kurzarbeit an. Wie da noch die Miete zahlen, wenn nur noch ein Bruchteil des gewohnten Lohnes auf dem Konto landet. Ein Zweitjob ist auch nicht zu bewerkstelligen, weil eine junge Tochter zu Hause betreut werden muss.

„In dieser Situation ist es denkbar schlecht, nicht zu zahlen. Es gibt zwar eine entsprechende Gesetzgebung in Bezug auf ausfallende Mietzahlungen. Aber ohne Angaben die Zahlung einfach einstellen geht gar nicht, weil wir dann aktiv werden müssen“, stellt Sirko Lehmann von Haus & Grund in Bühl klar.

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Frühzeitig mit dem Vermieter reden

Vermieter hätten immer ein klares Interesse an einem guten Mietverhältnis, weswegen eine frühzeitige Vereinbarung beiden Seiten auf jeden Fall helfe, gibt er gegenüber dem Acher- und Bühler Boten zu bedenken.

Sicher regen die schnell gefassten Corona-Beschlüsse manchen Mieter zum Nachdenken an. „Aber ohne Angabe von Gründen einfach die Mietzahlungen aussetzen ist ein Irrweg. Die Vermieter sitzen in der Regel auch nicht auf dem Geld und oft sind Mieteinnahmen eine notwendige Ergänzung zur Rente oder garantieren überhaupt eine Einkunft. Zudem gibt es Vermieter, die selbstständig sind und in dieser Hinsicht eigene, oft mit Hypotheken verbundene Verträge, erfüllen müssen“, führt der Rechtsanwalt weiter aus.

Engpass durch fehlende Miete

Dass durch ein Corona-bedingtes Aussetzen der Mietzahlungen auch Vermieter in die Bredouille kommen können, haben „die Politiker bei diesen Beschlüssen offensichtlich unter dem Zeitdruck vergessen.“ Vermieter bekommen auch schnell Stress, wenn sie selbst bei einer Bank Darlehen abbezahlen müssten. „Und das ist in der Regel oft der Fall“, weiß Lehmann aus der Praxis. Deshalb habe sich sogar der Mieterbund dafür ausgesprochen, diesen Aspekt noch einmal zu berücksichtigen.

Die neue gesetzliche Vereinbarung besagt, wer von April bis Juni die Miete nicht zahlen kann, eine Zeitverzögerung von zwei Jahren bis zum 30. Juni 2022 mit Verzugszinsen in Anspruch nehmen kann. „Dann muss er aber die Miete nebst Zinsen rund fünf Prozent über dem Baufinanzierungszinssatz der EZB, also aktuell rund 4,7 Prozent, zurückzahlen. Und während dieser Zeit besteht ein umfangreicher Kündigungsschutz“, zählt Sirko Lehmann weiter auf.

Bescheinigung des Arbeitgebers

Aber so einfach ist die Sache dann doch nicht: „Nach dem Corona-Pandemie-Gesetz muss der Mieter glaubhaft machen, dass er wegen der Corona-Krise nicht zahlen kann“, zitiert Lehmann. Bleibt die Frage der Umsetzung.

„Das ist nicht geklärt. Ich gehe davon aus, dass eine Bescheinigung des Arbeitgebers in Bezug auf Kurzarbeit reichen dürfte. Geschieht von Seiten des Mieters keine Erklärung nach der Einstellung der Mietzahlungen, sollte der Vermieter handeln. Kommt es zu einer Räumungsklage und der Mieter bekommt Recht, dann bleibt der Vermieter nicht auch noch auf den Kosten des Verfahrens sitzen. Das gilt immer auf Vorbehalt, denn praktische Erfahrungen gibt es bei der Problematik einer Pandemie nicht“, erklärt der Bühler Rechtsanwalt.

Viele Anträge auf Wohngeld

Wichtig sei im Falle eines finanziellen Engpasses, direkt mit dem Vermieter zu reden. „Die Vermieter sind immer daran interessiert, die Mieter nicht zu verlieren. Auf Sicht ist es effektiver, wenn die Vertragspartner diesen Engpass gemeinsam überbrücken und der Mieter für die besagten drei Monate nur die Nebenkosten oder nur die halbe Miete bezahlt“, rät Sirko Lehmann, denn genau betrachtet sitzen beide im selben Boot.

Prinzipiell stehe der Mieter bei den Nebenkosten in der Pflicht. Fraglich sei zumindest zu diesem Zeitpunkt, ob die Corona-Regelung nach dem 30. Juni neu bewertet wird.

Dass die Lage durchaus nicht einfach ist, spiegelt die Nachfrage bei der Stadt Bühl beim Wohngeld. „Es gibt sehr viele Anfragen, ungefähr 25 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum“, sagt Andreas Bohnert, Abteilungsleiter des Ordnungsamtes. Ein Großteil liege jedoch über der Bewilligungsgrenze. „Rund 110 Haushalte bekommen momentan eine Unterstützung.“

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