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Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten

Gericht schickt Tankstellenräuber in Entzugsklinik

Er hatte eine lange Liste von Vorstrafen. Jetzt ist ein 23-Jähriger vom Landgericht Baden-Baden zu einer Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Zunächst muss er in eine Entzugsklinik.

Landgericht Baden-Baden
Am Landgericht Baden-Baden ist ein 23-Jähriger verurteilt worden. Nach einem Trinkgelage hat er eine Tankstelle überfallen - um Drogen kaufen zu können. Foto: Christiane Krause-Dimmock

 Die Liste der kleinen und großen Vergehen, die ein 23-Jähriger auf dem Kerbholz hat, hat nun dafür gesorgt, dass der berufslose Mann in eine Entziehungsklinik eingewiesen wird. Zuletzt hatte er im Januar 2023 in Achern eine Tankstelle überfallen, um sich von der Beute Drogen zu kaufen. Für diesen besonders schweren Fall der räuberischen Erpressung hatte er sich am Donnerstag vor dem Landgericht zu verantworten und kassierte dafür eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Diebstahl, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, der Erwerb von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherung, Beleidigung, Trunkenheit im Verkehr und mehr brachten ihn immer wieder in Schwierigkeiten, trugen ihm sogar Jugendarrest ein. Wohl ohne Wirkung. Auch der Aufenthalt in einer Entziehungsklinik, den er erst Ende September nach einem halben Jahr auf eigenen Wunsch abgebrochen hatte, scheint verpufft zu sein. Drogen und Alkohol nahm er weiterhin zu sich, wie einem Strafbefehl des Amtsgerichts Achern zu entnehmen ist. Demnach wurde der Angeklagte nach Verlassen der Entzugsklinik mit Heroin und mit Fentanylpflastern aufgegriffen. Einfach hatte es die Gutachterin also nicht bei ihrer Beurteilung, ob der Täter bei dem Überfall zumindest eingeschränkt schuldunfähig war.

Wenig hilfreiche Zeugen

Auch die Zeugen waren nicht wirklich hilfreich, als sich die Gutachterin versuchte ein Bild zu machen. Sie hatten zwar den Abend miteinander unter freiem Himmel auf einem Parkplatz hinter einem Möbelhaus verbracht, bedingt auch eingeräumt dabei Wodka und mehr getrunken zu haben. Doch zeigte die ganze Gruppe eine kollektive Ausweichtaktik, mit der sie jede Frage hierzu umschifften. Ob dies den Bedenken geschuldet war, dass sie der Mittäterschaft beschuldigt werden könnten, oder sie aber rückwirkend Angst um ihre Führerscheine hatten, da drei der Teilnehmer des kleinen Gelages motorisiert waren, ließ sich nicht ermitteln.

PRODUKTION – 28.06.2023, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Beim Karlsruher Werderplatz stehen zwei Bierflaschen.  Wem gehören Plätze und Parks? An sich allen. Mancherorts beherrschen allerdings Alkoholkonsumenten das Bild. So dass andere Menschen dort nicht mehr sein wollen. Für Städte ist es ein schwieriger Balanceakt (zu dpa „Trinken auf dem Platz und das Unwohlsein der anderen – Städte handeln “) Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ein Trinkgelage soll dem Raubüberfall auf eine Tankstelle in Achern vorausgegangen sein. Foto: Uli Deck/dpa

Allerdings, so hielt der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer in seiner Urteilsbegründung fest, sei wohl nicht von der Hand zu weisen, dass der Angeklagte vor der Tat von Zuhause einen Rucksack und ein Küchenmesser geholt habe, ebenso preiswerte Kleidung, die im Nachgang entsorgt werden sollte. Eine der Frauen, die bei der losen Zusammenkunft in der Nähe der überfallenen Tankstelle anwesend war, soll wohl ein Auge auf den Täter geworfen haben, was wohl letztlich auch den Umstand begünstigte, dass sie ihn später wie von ihm verlangt nach Straßburg fuhr, während die anderen beiden Fahrzeuge schleunigst das Weite suchte. Am Ende habe sie den Räuber und seinen Kumpan, der die Aussage verweigerte und angab gerade erst aus dem Gefängnis entlassen worden zu sein, jedoch in Frankreich zurückgelassen. Weitere Kontakte habe es wohl nicht mehr gegeben.

Einfach sei es nicht mit den zwischenmenschlichen Beziehungen des Angeklagten. Die Gutachterin attestierte ihm eine antisoziale Persönlichkeitsproblematik. Schon früh habe er begonnen, die Schule zu schwänzen. So habe er die Schule zwar abgeschlossen, sei auch intelligent. Doch habe bis lang in vielen Lebensbereichen keine Verantwortung übernommen. So wohne er noch beim Vater und sei in seiner Freizeit in erster Linie in Sachen Drogen und Alkohol unterwegs.

Nun wird der Täter viel Zeit haben, eine neue Lebenseinstellung zu gewinnen. Zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilte ihn das Landgericht unter Einbeziehung von zu zwei bisher nicht abgegoltenen Geldstrafen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und einen Monat gefordert.

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