Die Liebe zum Weißstorch scheint in der Ortenau nicht mehr so innig zu sein, wie das noch in den vergangenen Jahren der Fall war. Das lässt zumindest die steigende Zahl an Meldungen vermuten, die von den Schützern der einst seltenen Vögel in unserer Region die Runde machen.
Von Michael Brück
Hinweis der Redaktion
Ein Missverständnis führte zu einem weitreichenden Fehler in diesem Artikel. Darauf weist jetzt die Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, Heike Spannagel, hin. Tatsächlich sei in dem Honauer Fall, von dem der Bericht handelt, nach eingehender Prüfung keine Anzeige erstattet worden. Die Aussage des Regierungspräsidiums habe sich vielmehr auf die Entfernung der Storchennester in Gamshurst bezogen.
Das Zukunftsforum Ortenaukreis habe in den vergangenen drei Monaten mehrere Umweltmeldungen zu Störchen eingereicht. In der ABB-Anfrage zum Honauer Fall sei nicht konkretisiert worden, welche „Storchenangelegenheit“ gemeint sei. Deshalb habe man sich bei der Antwort irrtümlich auf Gamshurst bezogen. Aus naturschutzfachlicher Sicht wurde die Entfernung des Storchennestes in Honau ordnungsgemäß umgesetzt. Die Erzdiözese Freiburg habe überdies glaubhaft Reue gezeigt und sehr bedauert, dass die Beantragung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme versäumt wurde.
Wir haben die fehlerhaften Passagen aus diesem Artikel entfernt.
So berichtet der Vorsitzende des Zukunftsforums Natur und Umwelt Ortenau, Joachim Thomas, dass das Entfernen von Storchennestern im Ortenaukreis um sich greife. So auch in Rheinau-Honau, wo man seit Jahresbeginn wiederholt Weißstorch-Nester entfernt habe.
Nest am Kirchturm der Gemeinde St. Michael in Rheinau-Honau
Der Tatort: der Kirchturm der katholischen Pfarrgemeinde St. Michael. Dort ist ein Nest wegen geplanter Sanierungsarbeiten am Kirchturm von seinem Standort entfernt worden. Die Sanierung sei unumgänglich gewesen, um Gefahren für Fußgänger und Gottesdienstbesucher zu vermeiden.
An dieser Maßnahme habe auch der Storchenbeauftragte des Kehler Nabu, Gérard Mercier, mitgewirkt. Mercier habe sogar Federn und Äste aus dem alten Nest in das Neue integriert, um den Störchen die Annahme der neuen Brutstätte leichter zu machen. Was allerdings gefehlt habe, sei die artenschutzrechtliche Ausnahme zur Entfernung des Nestes gewesen.
Dies habe der zuständige Verwaltungsbeauftragte der Erzdiözese mehrfach tief bedauert. Er sei aber von der Annahme ausgegangen, dass die erforderliche Ausnahme vom Storchenbeauftragten eingeholt würde.