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Urteil des Offenburger Landgerichts

Deshalb gab es milde Urteile im Lahrer Drogenprozess

Widersprüchliche Zeugenaussagen prägten einen Strafprozess gegen eine fünfköpfige Gruppe einer mutmaßlich rivalisierenden Drogenbande aus Lahr.

Im Eigenanbau soll die erlaubte Menge von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verdoppelt werden.
Jugendbande vor Gericht: Eine lange Liste von Straftaten wegen Drogenbeschaffung, Drogenverkauf, Beleidigungen und Bedrohungen, Schlägen, Wohnungseinbruch mit Diebstahl, Schutzgelderpressung und Gewaltanwendung. Foto: Jens Kalaene/dpa

  Widersprüchliche und nicht verwertbare Zeugenaussagen prägten einen Strafprozess gegen eine fünfköpfige Gruppe einer mutmaßlich rivalisierenden Drogenbande aus Lahr. Am fünften Verhandlungstag geht mit den Urteilen ein seit Mitte Oktober vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Offenburg mit hohem Aufwand betriebener Strafprozess zu Ende.

Eine lange Liste von Straftaten wegen Drogenbeschaffung, Drogenverkauf, Beleidigungen und Bedrohungen, Schlägen, Wohnungseinbruch mit Diebstahl, Schutzgelderpressung und Gewaltanwendung von fünf jungen Männern zwischen 19 und 28 Jahren war Gegenstand einer Gerichtsentscheidung unter Vorsitz von Stefan Hofsäß.

Mit Schlagstöcken und Macheten sollen sie Schutzgeld erpresst haben, letztlich soll es auch um Schulden und Ehre gegangen sein. „Die Gruppe war zunächst freundschaftlich verbunden, sie gerieten aber immer mehr in Streit und verfielen zunehmend in feindselige Handlungen. Betäubungsmittelgeschäfte bei den Straftaten standen im Raum, konkrete Anhaltspunkte gebe es aber nicht“, so der Richter.

Während des Prozesses kamen Erinnerungslücken, widersprüchliche Aussagen zwischen denen vor Gericht und jenen, welche nach den Vorfällen der Polizei zu Protokoll gegeben wurden, sowie Antworten, die geschönt erschienen, wie auch immer wieder neue Versionen von den Vorfällen zutage. Die Urteile fielen in Anlehnung der langen Straftatenlisten und dem Antrag der Staatsanwaltschaft vergleichsweise mild aus.

Die Kammer urteilte mit zwei Freisprüchen, einer Verwarnung mit der Auflage von 25 Stunden gemeinnütziger Arbeit, und gegen zwei Angeklagte mit Geldstrafen in Höhe von 3.600 Euro und 6.400 Euro. In der Mitte des Geschehens der Hauptangeklagte, ein 25-jähriger Syrer, der laut Staatsanwaltschaft in alle fünf Vorfälle verwickelt gewesen sein soll. Staatsanwältin Sophie Ziegler forderte in ihrem Plädoyer für den vorbestraften und unter Bewährung stehenden Angeklagten vier Jahre Haft für versuchte Erpressung, schweren Wohnungseinbruch, Sachbeschädigung, besonders schwere räuberische Erpressung und Bedrohung sowie Körperverletzung.

Verteidiger sieht seinen Mandanten in nur zwei Fällen schuldig

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Manuel Singler, sah seinen Mandanten in nur zwei Fällen für schuldfähig und sah lediglich eine Sachbeschädigung wie eine einfache Körperverletzung als strafbare Handlung. Er wich in seinem Antrag erheblich von dem der Staatsanwaltschaft ab und sah eine Geldstrafe als angemessen. Dem folgte das Gericht. 80 Tagessätzen zu je 80 Euro als Strafe für noch zwei Taten aus den fünf Anklagepunkten, und zwar wegen eines Fußtrittes und einer Sachbeschädigung in geringer Höhe. In drei Fällen erfolgte für den Hauptangeklagten ein Freispruch. Richter Stefan Hofsäß: „Viele Punkte bleiben ungeklärt und es war einfach nicht feststellbar, wer und was gemacht hat.“

Den beiden anderen verurteilten Straftätern kamen ihre Geständnisse zugute. Einen Wohnungseinbruch mit Sachbeschädigung und Diebstahl gehe zulasten des jüngsten Mitgliedes der Gruppe. Hierbei soll es sich um einen Racheakt für vermutlich nicht erstattete Drogengeschäfte handeln, bei dem der Hauptangeklagte als vermeintlicher Drahtzieher gewesen sein sollte. Auch hier fehlten dem Gericht beweisfähige Hinweise zum Tathergang und zur Höhe der Beute.

Drogenberatung und gemeinnützige Arbeit

Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Haft von eineinhalb Jahren hielt Verteidiger Wolfgang Reichert für überzogen, er sah eine Strafe für Sachbeschädigung als angemessen. Der drogenanfällige junge Mann muss nun neben einer Verwarnung eine Drogenberatung aufsuchen und 25 Stunden gemeinnütze Arbeit verrichten. Der dritte Verurteilte aus der Gruppe steht noch unter Bewährung und ist vorbestraft. Acht Monate Haft war der Antrag der Anklägerin. Auch hier widersprach Rechtsanwalt Marc Kutschera in seinem Plädoyer der Anklägerin und wollte das Geständnis und die Strafeinsicht seines Mandanten als strafmildernd werten, dem das Gericht auch folgte. 90 Tagessätze zu 40 Euro waren neben der Straftat auch dem Bewährungsbruch und den Vorstrafen geschuldet. Der Beschuldigte hielt eine Messerklinge an den Hals eines Zeugen, was eine eindeutige Bedrohung darstelle, so Richter Stefan Hofsäß. Anhängige Haftbefehle von zwei der Verurteilten wurden mit dem Urteil aufgehoben. 

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