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Mordversuch in Neuried

Gummihammer-Prozess in Offenburg: Zeugin denkt zuerst an einen Ehestreit

Im sogenannten „Gummihammerprozess“ wegen eines Mordversuches in Neuried ist es am zweiten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Offenburg um die Beweisaufnahmen gegangen.

Ein Justizbeamter führt den Angeklagten (r) in den Saal 2 des Landgericht Offenburg. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 63-Jährigen Mordversuch mit einem Gummihammer an einem vermeintlichen Nebenbuhler vor.
Die Staatsanwaltschaft wirft einem 63-Jährigen Mordversuch mit einem Gummihammer an einem vermeintlichen Nebenbuhler vor. Foto: Philipp von Ditfurth picture alliance/dpa

Geladen waren Zeugen aus der Nachbarschaft des Tatortes und an der Festnahme beteiligte Polizeibeamten. Der Angeklagte soll in der Nacht auf den 24. Juli 2021 in ein Mehrfamilienhaus in Neuried eingedrungen sein und mit einem Gummihammer mehrfach auf einen schlafenden Mann eingeschlagen haben.

Der Angreifer soll sein Opfer mit dem Partner der Ex-Freundin verwechselt haben. Eine Nachbarin beobachtete ihn in der Nacht, wie er mit seinem Fahrzeug in Richtung Tatort fuhr. Sie dachte, er wäre einer der Anwohner. Nach kurzer Zeit hörte sie Schreie: „Hör auf, hör auf“.

Sie erkannte, wie in der Wohnung die Nachbarin umherlief, und ging von einem Ehestreit aus. Deswegen rief sie nicht die Polizei. Erst, als sie erblickte, wie der Täter eilig über den Hof den Tatort verließ und kurz danach die Polizei eintraf, war ihr bewusst, dass wohl mehr passiert sein müsse. Ihren Zeitangaben zufolge habe sich der Täter nahezu eine Stunde am Tatort aufgehalten.

Angeklagter verneint Tötungsabsicht

Die vernehmenden Beamten vom Streifendienst und der Kripo berichteten übereinstimmend, dass der Angeklagte bei den Vernehmungen bereitwillig Auskunft über den Tathergang zu Protokoll gebracht hatte. Für ihn sei unerklärlich gewesen, dass der Vorwurf des Mordversuches im Raum stehe. „Ich wollte keinesfalls töten.“ Es war nur Rache an seinem Nebenbuhler und eine verbale Abrechnung, was ihn zur Tat trieb. „Ich bin ein gläubiger Mensch und deshalb auch überzeugt, dass Gott ihn noch bestrafen wird“, erklärte er. Er war sich unmittelbar nach der Tat nicht bewusst, was er angerichtet hatte, so die Kripobeamten.

Der Vertreter der Kriminaltechnik berichtete, dass die Schlägerei mit dem Gummihammer brutal abgelaufen sein musste. Anhand von Fotos zeigte er, wie Blutspritzer im ganzen Schlafzimmer und an den Möbeln verteilt waren. Blutspuren wurden auch am Treppenabgang und an Türgriffen gefunden. Die Folgen der Schläge sind für das Opfer heute noch ein Trauma. Der Mann sei stationär in der Psychiatrie gewesen und leide unter posttraumatischen Belastungsstörungen, so ein psychologisches Gutachten.

Dass der Täter schnell überführt wurde, war seiner früheren Lebensgefährtin, wohnhaft ein Stockwerk über dem Tatort, zu verdanken. Ihr jetziger Partner war das Ziel des Anschlages. Das Paar sei sich sofort sicher gewesen, wer der Täter war. Die umgehend alarmierte Polizei nahm den Angeklagten beim Einparken in sein Anwesen in Weinheim nach der Rückkehr aus Neuried fest.

Richterin Gabriele Bräutigam erließ am Tattag den Haftbefehl. Am Zeugenstand erklärte sie, dass der Angeklagte einen kooperativen Eindruck hinterlassen habe. Es sei ihm wichtig gewesen, zu erklären, dass er niemals töten wollte. Das Urteil fällt voraussichtlich am 3. März.

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