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Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld

Prozess in Offenburg: Musiklehrer gesteht Kindesmissbrauch

Er soll drei Mädchen unsittlich berührt und geküsst haben. Vor Gericht legte der 60-Jährige ein Geständnis ab.

Eine Statue der Justitia.
Wegen Kindesmissbrauchs musste sich ein Musklehrer vor Gericht verantworten. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild

Ein 60-jähriger Musiklehrer ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

„Nur ihrem Geständnis ist es geschuldet, dass wir die Strafe zur Bewährung aussetzen können“, begründete Richter Stefan Hofsäß das Urteil. Darüber hinaus muss der bisher nicht einschlägig vorbestrafte Familienvater jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigten bezahlen und sich einer ambulanten Therapie unterziehen. „Diese Strafe liegt im unteren Bereich des Strafrahmens“, so Hofsäß weiter.

Der Strafprozess war auf zwei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil fiel jedoch schon am ersten Tag. Der Angeklagte signalisierte seinem Verteidiger Reinhard Kirpes unmittelbar vor dem Prozess ein Geständnis. Ein Verständigungsgespräch unter den Prozessbeteiligten zu Beginn der Verhandlung brachte als Ergebnis, dass im Falle eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe möglich sei. Der Angeklagte räumte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe in vollem Umfang ein. So mussten die geschädigten Kinder und deren Familien nicht als Zeugen aussagen.

In der Anklage von Staatsanwalt Bastian Kioschis wird dem ausgebildeten Handwerker, der Musikunterricht im Nebenberuf ausübte, sexueller Missbrauch an drei seiner Schülerinnen angelastet. Es soll im Unterricht zu Küssen und unsittlichen Berührungen gekommen sein, einmal fasste er einer Siebenjährigen ans Geschlechtsteil.

Gegen Angeklagten wurde schon einmal ermittelt

Der Vater dieses Mädchens brachte den Fall zur Anzeige, nachdem sie die Vorfälle sieben Jahre später als 14-Jährige ihren Eltern offenbart hatte. Das Gericht stützte sich in der Beweisaufnahme auf die Angaben der Kinder und der Eltern bei den polizeilichen Vernehmungen sowie auf die Anhörung von zwei Polizeibeamten als Zeugen.

Diese erklärten, sie seien bei der Anzeige durch den Vater zunächst von einem Einzelfall ausgegangen, bis dann im Laufe der Ermittlungen zwei weitere Fälle mit Mädchen im Alter von zehn und zwölf Jahren aufgedeckt wurden. Dabei stellte sich auch heraus, dass gegen den Angeklagten bereits im Jahr 2012 wegen eines ähnlichen Falls ermittelt wurde.

Damals kam es zu einer Verwarnung. Die Zeugen erklärten, dass der Angeklagte bei den ihm zur Last gelegten Taten nach ähnlichem Muster vorging. Er schaffte Vertrauen. Der Einzelunterricht fand in seiner Wohnung statt. Diese bewohnte er mit Ehefrau und Tochter. Im Laufe der Zeit bildeten sich Freundschaften zwischen den Familien. Es wurden Geschenke an die Kinder verteilt und es soll zu Kaffeekränzchen zwischen den Müttern der Musikschülerinnen und seiner Ehefrau gekommen sein, ohne dass diese die Vorfälle mitbekamen.

Einige Vorfälle strafrechtlich ohne Bedeutung

Die Kripo-Beamtin schilderte, dass einige der Vorfälle zwar moralisch verwerflich waren, aber strafrechtlich nicht von Bedeutung sind. Die Hauptgeschädigte, die intim berührt wurde, habe bei der Vernehmung ständig geweint. Sie habe so lange geschwiegen, weil der Angeklagte sie unter Druck setzte und um Verschwiegenheit bat. Er hätte ihr erzählt, dass sich andere Schülerinnen schon nackt vor ihm auf den Boden legten. Die Eltern erklärten der Beamtin, der Angeklagte habe immer einen „zugänglichen und anständigen Eindruck auf sie gemacht“.

Der Vater, der die Vorfälle zur Anzeige brachte, trat als Nebenkläger auf: „Wir haben dem Angeklagten blind vertraut, und wir waren sicher, dass so etwas nicht passieren kann. Im Nachhinein ärgern wir uns darüber, dass wir nichts mitbekommen haben, oder der Sache nachgingen.“

In den Plädoyers von Staatsanwalt Kioschis und der Vertreterin der Nebenklage, Tanja Schwarz, kam vor allem der Missbrauch des Vertrauensverhältnisses zum Ausdruck. Während der Staatsanwalt eine bewährungsfähige Strafe für möglich erachtete, plädierte die Nebenklagevertreterin für Gefängnis ohne Bewährung: „Der Angeklagte erhielt wegen eines ähnlichen Delikts bereits schon einmal eine Verwarnung und hat daraus nichts gelernt.“ Belastend komme noch hinzu, dass die Geschädigte unter den Vorfällen leide und bei deren Aufdeckung einen Nervenzusammenbruch erlitt, so die Rechtsanwältin.

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