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Baden-württembergisches Unternehmen

Dieselskandal: Umwelthilfe erneuert Kritik an Bosch

Die Deutsche Umwelthilfe geht davon aus, dass Bosch-Ingenieure über die mögliche illegale Nutzung ihrer Abgasreiniger Bescheid wussten.

Das Schild der Deutschen Umwelthilfe (DUH) an der Berliner Niederlassung.
Zu neuen Dokumenten im Dieselskandal hat sich die Deutsche Umwelthilfe am Donnerstag geäußert. Foto: Miguel Villagran/dpa

Bisher unveröffentlichte Dokumente zeigen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherverbands Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch einmal das Ausmaß des Diesel-Betrugs in der Autoindustrie. „Diese zeigen die aktive Rolle der Dieselkonzerne bei der Beauftragung der Betrugssoftware – trotz nachgewiesener Kenntnis über die rechtlichen Probleme“, teilte der Verein am Donnerstag mit. Die Strafverfolgungsbehörden kannten die Unterlagen eigenen Angaben zufolge schon.

Die Dokumente protokollieren laut der DUH Berichte an den Vorstand des Autozulieferers Bosch. Der Konzern war im Jahr 2019 aufgrund seiner Verwicklung in den Dieselskandal zu einem Bußgeld von 90 Millionen Euro verurteilt worden.

Den Protokollen zufolge nannten die Bosch-Ingenieure im Oktober 2015 mehr als 40 verschiedene mögliche Funktionen der Abgasreinigung. Viele sind in den Dokumenten mit technischen Hinweisen versehen, die laut DUH nahelegen, dass Bosch über die mögliche illegale Nutzung dieser Funktionen durchaus Bescheid wusste. Zudem werden die Industriekunden genannt, die diese Funktionen verwendet haben – „faktisch alle Hersteller weltweit“, wie die DUH weiter mitteilte.

Weitere Konsequenzen unwahrscheinlich

Der zuerst bei Volkswagen bekanntgewordene Abgasskandal dreht sich um Software, die in der Reinigung von Dieselabgasen zum Einsatz kam. Dadurch sollten die gemessenen Abgaswerte geringer erscheinen als die tatsächlich ausgestoßenen Emissionen. In einigen Fällen entdeckten die Behörden dabei illegale Programme.

Umstritten ist aber auch die rechtliche Grauzone rund um die sogenannten Thermofenster. Der Begriff bezeichnet das Herunterregeln oder gar Abschalten der Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen, offiziell um Motorbauteile zu schützen.

Ob die Veröffentlichung der Dokumente erneut juristische Konsequenzen für die Branche nach sich zieht, ist fraglich. Der Staatsanwaltschaft Stuttgart zufolge lagen zumindest ihr die Unterlagen im Ermittlungsverfahren gegen Bosch im Jahr 2019 bereits vor. Entsprechend werde nun kein weiteres Verfahren eingeleitet, teilte die Behörde am Donnerstag auf Anfrage mit. Bosch selbst betonte: „Die angeführten Punkte sind nicht neu und allesamt aufgearbeitet.“

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