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Artenschutz

FDP-Landtagsfraktion: „Märchen vom guten Wolf ist ausgeträumt“

Jäger sollten laut der baden-württembergischen FDP-Fraktion im Notfall die Erlaubnis haben, Problemwölfe zu erlegen. Grund dafür sei, die Landwirtschaft und Nutztierhaltung zu schützen. Der naturschutzpolitische Fraktionssprecher Klaus Hoher betont in diesem Zusammenhang, dass es keine guten Wölfe gäbe.

Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld.
Wölfe würden sich in ganz Deutschland immer weiter verbreiten. Allerdings nicht in Baden-Württemberg. Foto: Torsten Beuster/dpa/Symbolfoto

Die FDP-Fraktion pocht auf den rechtssicheren Abschuss von sogenannten Problemwölfen. Der Wolf müsse – allerdings mit ganzjähriger Schonzeit – endlich ins Jagd- und Wildtiergesetz überführt werden, forderte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Mittwoch in Stuttgart.

Jäger müssten das Recht haben, die streng geschützten Tiere gegebenenfalls zu erlegen, wenn sie sich als Problemtiere etwa durch Überfälle aufs Schafsgehege erweisen. Es bestehe Sorge, dass die Belange der Landwirtschaft und Nutztierhaltung unter die Räder kommen. „Die Hürden müssen niedriger werden für eine Wolfsentnahme.“

„Das Märchen vom guten Wolf ist ausgeträumt“, sagte auch der naturschutzpolitische Fraktionssprecher Klaus Hoher. „Es gibt keinen guten Wolf.“ Die Tiere lernten ständig dazu, sprängen über Wolfszäune in Gehege, töteten Nutztiere „im Blutrausch“. Der Wolf müsse ins Jagdrecht überführt werden. „Sobald er anfängt, aus dem Hühnerstall die Tiere zu holen, ist der Spaß vorbei.“ Rülke sagte, die FDP vertraue in der Frage den Jägern, die auch Tierschützer seien.

Wolfsrudel verbreiten sich - nur nicht in Baden-Württemberg

Dutzende Wolfsrudel gibt es in Deutschland, Hunderte einzelne Tiere sind es insgesamt im ganzen Land – und es werden nach den jüngsten Zählungen immer mehr. In Baden-Württemberg war die Zahl der streunenden Stammgäste zuletzt aber wieder gesunken. Stand Mai lebten nur noch drei Wölfe dauerhaft in Baden-Württemberg.

Als sesshaft gilt ein Wolf, wenn ein eindeutig zuzuweisender Nachweis auch nach sechs Monaten noch gefunden wird. Wird ein Tier sozusagen zum Stammgast, wird in der Region ein Fördergebiet ausgewiesen. Dort gelten dann besondere Anforderungen für den Herdenschutz – er muss wolfsabweisend sein. Im Gegenzug erstattet das Land im Fördergebiet nahezu sämtliche Kosten für den zusätzlichen Herdenschutz.

Während sich Naturschützer freuen und einen Erfolg im Kampf gegen das Aussterben von Tierarten sehen, macht die Entwicklung den Nutztierhaltern auch in Baden-Württemberg große Sorgen. Denn der Wolf hat keine natürlichen Feinde. Laut Forstlicher Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) sind im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg 13 Übergriffe von Wölfen sicher nachgewiesen worden, dabei wurden 42 Tiere gerissen – vor allem Schafe und Ziegen, aber auch ein Rind.

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