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Landtagverkleinerung

FDP sammelt Unterschriften für Volksbegehren

Für die Forderung einer Verkleinerung des Landtags hat die FDP eine Unterschriftenaktion gestartet. Sie planen die Anzahl der Wahlkreise und der Abgeordneten deutlich zu reduzieren. Dafür benötigen sie 10.000 Unterschriften.

Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg.
Hans-Ulrich Rülke, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg, wirft den anderen Parteien vor nicht zu sparen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die FDP startet mit der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags. Das kündigten Landeschef Michael Theurer und Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Freitag in Stuttgart an. Die Liberalen wollen die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten um fast die Hälfte reduzieren. Damit solle eine Aufblähung des Parlaments verhindert werden. Anstatt von 70 soll es künftig nur noch 38 Wahlkreise analog zur Bundestagswahl geben. Zuletzt war die Partei mit einem entsprechendem Gesetzentwurf gescheitert.

Liberale fordern Reduzierung von 154 auf 120 Abgeordnete

Fraktionschef Rülke sagte, die anderen Parteien seien nicht bereit, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren, zu sparen und auf Pfründe zu verzichten. Und Parteichef Theurer sagte, wenn der Landtag nicht bereit sei, entscheide das Volk. Statt aktuell 154 und künftig potenziell über 200 Abgeordnete wolle man auf die Einhaltung der Sollgröße von 120 Abgeordneten hinwirken, hatten die Liberalen betont.

Die anderen Fraktionen hatten sich kritisch zur Reduzierung der Wahlkreise geäußert. Grüne, CDU und SPD fürchten vor allem um die Bürgernähe. Unter anderem wurde angemerkt, dass weniger Wahlkreise bedeuteten, dass die einzelnen Abgeordneten mehr Bürger vertreten würden.

Weitere Zunahme der Abgeordnetenzahl befürchtet

Durch die erst vor wenigen Monaten beschlossene Wahlrechtsreform befürchtet die FDP eine weitere Zunahme der Abgeordnetenzahl. Vor knapp einem Jahr wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt und für Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei, die dafür eine Landesliste aufstellt – dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkür. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Je nach Anzahl der Direktmandate einer Partei werden also ein Ausgleich und damit mehr Sitze im Parlament nötig, um eine Sitzverteilung gemäß der Zweitstimmen zu erreichen.

Für die Zulassung eines Volksbegehrens werden zunächst 10 000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern benötigt. Die Liberalen zeigten sich überzeugt, diese erste Hürde zu schaffen.

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