Finanzministerin Edith Sitzmann verteidigte die Regelung im Stuttgarter Landtag erneut gegen Kritik. Sie sei verfassungsfest, gerecht und sorgsam ausgearbeitet. Der Steuerzahlerbund hatte eine Bewertung allein nach dem Grund und Boden zuvor kritisiert. Trotzdem beschlossen die Abgeordneten das Gesetz mit den Stimmen der grün-schwarzen Regierungsmehrheit.
Sitzmann sagte, die Steuer sei mit 1,8 Milliarden Euro im Jahr eine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stephen Brauer, erklärte, dieses Gesetz werde zu Mehrbelastungen insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern führen. Auch wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchten, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.
Die Landesregierung setzt bei der Grundsteuer auf ein modifiziertes Bodenwertmodell. Dieses sieht vor, dass die Steuer anhand der Grundstücksfläche und des sogenannten Bodenrichtwerts berechnet wird. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dadurch im Verhältnis entlastet werden. Das Grundsteuergesetz soll ab 2025 umgesetzt werden.
Der CDU-Finanzpolitiker Tobias Wald, erklärte, es sei wichtig, dass Wohnen nicht noch teurer werde. Das habe man durch einen Abschlag für Grundstücke erreicht, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Der SPD-Abgeordnete Peter Hofelich entgegnete, dass das grün-schwarze Modell nicht überzeuge. Die AfD warb in der Vergangenheit für die Abschaffung der Steuer.
Landesregierung weicht von Bundesmodell ab
Die Grundsteuer fällt für jeden Hauseigentümer an. Eigentümer können sie selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen. Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Modell vom Bund fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Nettokaltmiete, Immobilienart, Gebäudefläche und -alter mit ein.
Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber nicht begeistern. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden.