
Nach einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gegen die Grenke AG eine Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro verhängt. Das Leasingunternehmen habe sich bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen aus einem Videoidentifizierungsverfahren nicht dem Gesetz entsprechend verhalten, hieß es am Montag seitens der Aufsichtsbehörde. Die Geldbuße ist bereits seit März rechtskräftig.
Versäumnis bei Aufbewahrung von Unterlagen
Hintergrund: Finanzdienstleister wie Grenke sind verpflichtet, Aufzeichnungen und sonstige Belege für die von ihnen erhobenen Angaben und eingeholten Informationen für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Dass diese Informationen verfügbar sind, sei essenziell für eine wirksame Geldwäscheprävention – vor allem, wenn die Kundschaft durch das Online-Verfahren Videoident identifiziert werde.
Grenke selbst hatte das Versäumnis bei der Aufbewahrung von Unterlagen festgestellt und der Aufsicht gemeldet. Auf Nachfrage unserer Redaktion betonte das Unternehmen, dass man das Ident-Verfahren gegenüber den Kunden zwar stets ordnungsgemäß durchgeführt habe. Aufgrund eines Versäumnisses seien jedoch in Einzelfällen die dabei gefertigten Aufzeichnungen nicht so gespeichert worden, „dass wir im gesamten vorgeschriebenen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unserer Dokumentationspflicht vollumfänglich nachkommen können“. Man habe den Bußgeldbescheid akzeptiert.