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Untersuchungsausschuss

Oberster Datenschützer bringt Strobl in Erklärungsnot

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, die Opposition will seinen Rücktritt, ein Untersuchungsausschuss steht bevor. Nun eröffnet auch noch der oberste Datenschützer des Landes ein Verfahren gegen Thomas Strobl. Der Minister steht mit dem Rücken zur Wand.

Stefan Brink spricht.
Stefan Brink spricht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

In der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens an die Presse gerät Innenminister Thomas Strobl noch stärker in Bedrängnis. Aus Sicht des obersten Datenschützers im Land, Stefan Brink, hat der CDU-Politiker mit der Weiterleitung eines Schreibens des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten klar gegen das Gesetz verstoßen.

Zu dem Ergebnis kommt ein „datenschutzaufsichtsrechtliches Prüfverfahren“, zu welchem ihn die oppositionelle SPD aufgefordert hat und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Brink eröffnete ein aufsichtsbehördliches Verfahren in der Sache.

Damit gerät der Innenminister, gegen den bereits staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen, an einer weiteren Flanke unter Druck.

Opposition und Gewerkschaft dringen auf Konsequenzen

Die Opposition aus SPD, FDP und AfD forderten Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf, Konsequenzen zu ziehen. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke verlangte erneut Strobls Entlassung. Ralf Kusterer, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, ging hart mit dem Dienstherrn der Polizisten im Südwesten ins Gericht: „Wenn ein Polizeibeamter seine Oma im polizeilichen System abfragt, kostet ihn das mindestens 1000 Euro.“ Die Causa Strobl wiege deutlich schwerer.

Kretschmann will Gutachten noch nicht gelesen haben

Kretschmann zog sich darauf zurück, er kenne das Gutachten noch nicht und müsse es prüfen. „Das Schreiben liegt mir nicht vor.“ Zugleich zeigte sich der Grüne irritiert über das Vorgehen des Datenschützers. Strobl habe ihm gesagt, Brink habe das Ministerium nicht angehört. „Das verwundert mich.“ AfD-Fraktionschef Bernd Gögel kritisierte, Kretschmann habe sich um eine Antwort gedrückt. Das zeige, welche Prioritäten er habe: „Persönliche Sympathie schlägt Staatsräson.“

Strobl steht wegen der Affäre massiv unter Druck. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 62 Jahre alten Minister und Vize-Regierungschef der grün-schwarzen Koalition unter anderem wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen. Der Reporter wird verdächtigt, aus amtlichen Dokumenten des laufenden Verfahrens gegen den Polizisten zitiert zu haben. Strobl wiederum soll ihn dazu angestiftet haben. Die FDP-Fraktion stellte zudem Strafanzeige gegen Strobl, unter anderem wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen und Verstoßes gegen den Datenschutz, auch hier ermittelt die Anklagebehörde. SPD und FDP planen zudem einen Untersuchungsausschuss.

Datenschützer liefert neun Seiten Begründung

Brink begründet in einem neunseitigen Schreiben, warum Strobl aus seiner Sicht gegen den Datenschutz verstoßen hat. Die Weitergabe des Schreibens sei weder nach Fachgesetzen noch nach allgemeinen Datenschutzvorschriften zu rechtfertigen. „Die Übermittlung verletzt daher das einschlägige Datenschutzrecht und ist deshalb als rechtswidrig zu bewerten“, schreibt Brink. In dem Fall seien personenbezogene Daten eines Landesbeamten an einen Dritten übermittelt worden. Weder habe eine Einwilligung der betroffenen Person vorgelegen noch habe es eine spezifische gesetzliche Regelung gegeben, die die Datenübermittlung legitimiert hätte.

Datenschutz-Verfahren erst nach offiziellen Ermittlungen

Das Datenschutz-Verfahren werde „erst nach förmlichem Abschluss des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft und unter Einbeziehung der dann vorliegenden Ermittlungsergebnisse weitergeführt“, teilte Brink mit. Sein Sprecher wies darauf hin, dass eine Verwarnung möglich sei. Bußgelder gebe es bei Verfahren gegen Behörden nicht. „Bei besonders schweren Verstößen können Datenschutzverstöße strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Hier liefen ja schon Ermittlungen der Anklagebehörde.

Polizei-Gewerkschafter Kusterer erklärte, dass Verstöße gegen den Datenschutz – soweit sie eine Ordnungswidrigkeit darstellten – mit einer Strafe von bis zu 20 Millionen Euro belegt werden könnten. Ein Entlassungsverfahren allein wegen einer Ordnungswidrigkeit sei zwar selten, allerdings gehe es bei Strobl um einen schwerwiegenden Fall. „Vermutlich wird es der Innenminister damit in den Datenschutzbericht 2022 des Landesdatenschutzbeauftragten schaffen. Das dürfte in Deutschland so noch nicht vorgekommen sein.“

Worum geht es in der Affäre eigentlich?

Im Zentrum der Affäre stehen eigentlich Ermittlungen gegen einen führenden Polizisten wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung. Der Mann soll eine Hauptkommissarin in einem Videochat belästigt haben. Aus Kreisen des Innenausschusses hieß es, aus der Abschrift des Videochats, die den Abgeordneten vorliegt, gehe deutlich hervor, dass der Mann der Polizistin angeboten habe, ihr bei der Karriere zu helfen, wenn sie ihm sexuell zu Diensten sei. Was die Sache noch brisanter macht: Der Beamte war vor seiner Suspendierung bei der Landespolizei für die interne Wertekampagne gegen sexualisierte Gewalt zuständig.

Strobl räumt ein, im Dezember das Schreiben des Anwalts an die Presse durchgestochen zu haben. Der Minister argumentiert, er habe keine Dienstgeheimnisse verraten. Er habe damit für „maximale Transparenz“ sorgen wollen. In dem Schreiben hatte der Anwalt des suspendierten Beamten dem Ministerium ein persönliches Gespräch angeboten, das für beide Seiten besser sei als ein juristisches Verfahren. Strobl argumentiert, dies sei ein „vergiftetes Angebot“ für einen Deal gewesen. Um einer möglichen Veröffentlichung durch die Gegenseite zuvorzukommen, habe er das Schreiben einem Journalisten gegeben.

Datenschützer widerspricht Strobl: Gesprächsangebot war normal

Brink ist hingegen der Ansicht, durch das konkrete Gesprächsangebot werde keineswegs bei unbefangenen Dritten der Anschein erweckt, es solle „gemauschelt“ oder „unter den Teppich gekehrt“ werden. Vielmehr entspreche das Anwaltsschreiben und die darin geäußerte Gesprächsofferte „den üblichen Gepflogenheiten“ im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung, „wonach die anwaltliche Vertretung den Versuch einer einvernehmlichen Konfliktlösung mit dem Dienstherrn“ unternehme.

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