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„Päpstlicher als der Papst“

Umsatzsteuer auf Kuchenverkauf: EU-Kommission pfeift deutsche Bürokratie zurück

In Baden-Württemberg rumort es in Behörden, weil man fürchtet, eine EU-Richtlinie erzwinge die Erhebung von Umsatzsteuer auf Kuchenverkäufe an Schulen. Nun wehrt sich die EU-Kommission – und gibt den Schwarzen Peter zurück.

Eine Frau bereitet einen Sahnekuchen zu.
Bleibt offenbar steuerfrei: Die EU-Kommission weist den Vorwurf zurück, sie wolle per Richtlinie den Kuchenverkauf an Schulen besteuern. Wer das behaupte, habe die Richtlinie nicht verstanden. Foto: Giorgio Fochesato/imago images

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