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Gericht

Gericht lehnt Aussetzung von Mordprozess in Ingolstadt ab

Vor dem Landgericht müssen sich eine 24-Jährige und ein Mitangeklagter wegen des Mordes an einer möglichen Doppelgängerin verantworten.

Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl lehnte den Aussetzungsantrag ab. Er verwies unter anderem darauf, dass bis zum geplanten Prozessende im Mai noch ausreichend Zeit sei (Symbolbild). Foto: Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Das Landgericht Ingolstadt hat am Montag die Aussetzung des Prozesses um den Mord an einer Doppelgängerin abgelehnt. Die Verteidiger der 24-jährigen Angeklagten hatten dies beantragt, weil ihrer Ansicht nach noch Zeit nötig sei, neu vorgelegte Ermittlungsakten zu prüfen. Die Strafkammer sah allerdings keinen Grund, den Prozess deswegen vorläufig auszusetzen.

Die angeklagte Ingolstädterin soll in einem sozialen Netzwerk gezielt nach ihr ähnlich sehenden Frauen gesucht haben, um eine davon zu töten – und so den eigenen Tod zu inszenieren. Laut Anklage hatte letztlich eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg auf die Kontaktversuche reagiert.

Neue Akten als Grund der Aufschiebung

Die 24-jährige Deutsch-Irakerin soll dann zusammen mit einem 25-jährigen Kosovaren unter einem Vorwand die Frau aus Eppingen in Baden-Württemberg abgeholt und mit mehr als 50 Messerstichen umgebracht haben. Die Leiche war im Auto der Angeklagten in Ingolstadt gefunden worden.

Die vier Verteidiger der angeklagten 24-Jährige hatten gerügt, dass bis kurz vor Beginn des Prozesses Mitte Januar von der Staatsanwaltschaft neue Akten vorgelegt worden seien. Ein faires Verfahren sei daher nicht möglich, weil die Anwälte diese Unterlagen prüfen müssten. Der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl lehnte den Aussetzungsantrag ab. Er verwies unter anderem darauf, dass bis zum geplanten Prozessende im Mai noch ausreichend Zeit sei.

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