Skip to main content

Arbeitnehmer sprechen von Kündigung

Klinikbetreiber der SRH kritisiert Impfpflicht für einzelne Gruppen

Der Klinikbetreiber SRH hält eine Impfpflicht gegen das Coronavirus nur für einzelne Berufsgruppen für wenig sinnvoll. Mitarbeiter kündigten bereits an, bei einer Impfpflicht das Unternehmen zu verlassen.

Die Mitarbeiterin eines Impfzentrums hält eine Spritze mit einem Impfstoff gegen Corona in der Hand.
Ab März 2022 wird eine Impfpflicht gegen das Coronavirus für Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken eingeführt. Foto: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild

Eine Corona-Impfpflicht nur für einzelne Berufsgruppen ist nach Ansicht des Klinikbetreibers SRH nicht sinnvoll. „Ich persönlich glaube nicht, dass eine Impfpflicht nur für eine Teilgruppe der Bevölkerung am Ende eine gesellschaftliche Akzeptanz finden wird“, sagte der Chef des Heidelberger Stiftungsunternehmens, Christof Hettich, der „Rhein-Neckar-Zeitung“. Im März 2022 wird eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken eingeführt. Hettich hält wenig davon, vor allem, da diese Berufsgruppe in der Pandemie schon lange überbeansprucht sei und es Personalengpässe gebe.

Er prognostizierte, dass separate Impfpflichten nicht durchzuhalten seien. „Man wird sonst immer Arbeitnehmer haben, die sagen, dann lasse ich mich nicht impfen und arbeite eben in meinem Job nicht weiter“. Es hätten bereits Mitarbeiter angekündigt, bei einer Impfpflicht das Unternehmen zu verlassen. Die SRH Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen beschäftigen rund 17.000 Mitarbeiter, viele davon in Krankenhäusern. Die Impfquote in der Belegschaft liegt laut Hettich bei 80 Prozent, bei großen regionalen Unterschieden.

nach oben Zurück zum Seitenanfang