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Beschwerdeverfahren

Vergabe von Sturmgewehr-Großauftrag: Gericht fällt Beschluss

Schon fünf Jahre ist es her, da startete der Bund eine Ausschreibung zur Neubewaffnung der Bundeswehr mit Sturmgewehren. Zwei Waffenschmieden stritten erbittert um den Großauftrag. Nun nähert sich die juristische Auseinandersetzung ihrem Ende.

Das halbautomatische Sturmgewehr Modell CR223 steht auf einem Tisch.
Das halbautomatische Sturmgewehr Modell CR223 des Herstellers Haenel. Foto: Wolf von Dewitz/dpa/Illustration

Bei einem Großauftrag über 120.000 Sturmgewehre für die Bundeswehr soll ein Gericht heute eine wegweisende Entscheidung treffen. Der in dem Vergabeverfahren unterlegene Bieter, die Waffenschmiede C. G. Haenel, will in einem Beschwerdeverfahren erreichen, dass er wieder in das Wettbieten einsteigen darf. Der Bund hatte ihn wegen einer Patentverletzung ausgeschlossen. Nun soll das Düsseldorfer Oberlandesgericht entscheiden, ob der Ausschluss rechtens war.

Weist das Gericht die Beschwerde zurück, wird aller Voraussicht nach der Haenel-Konkurrent Heckler & Koch den Zuschlag für den prestigeträchtigen Auftrag bekommen. Für die Gültigkeit des Vertrags fehlt dann noch die Zustimmung des Bundestags – die gilt als so gut wie sicher.

Oberlandesgericht soll entscheiden

Die Ausschreibung hatte schon 2017 begonnen. 2020 entschied sich das Bundesverteidigungsministerium überraschend dafür, der kleinen Firma C. G. Haenel aus Suhl in Thüringen den Auftrag zu geben. Der große Konkurrent Heckler & Koch sollte erstmals seit sechs Jahrzehnten nicht mehr das Standardgewehr für die Truppe stellen. Später machte der Bund aber einen Rückzieher, warf Haenel aus dem Verfahren und gab bekannt, dass man den Auftrag nun doch an H&K vergeben wolle. Haenel legte Rechtsmittel ein, scheiterte aber vor dem Bundeskartellamt. Nun hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht das letzte Wort.

Von zentraler Bedeutung ist in dem Streit die Frage, ob ein Patent von Heckler & Koch zu winzigen Öffnungen im Gewehr Rechtsgültigkeit hat. H&K wirft Haenel vor, dieses Patent ohne Erlaubnis genutzt zu haben. Haenel hält das Patent hingegen für nichtig und will es in einem separaten Verfahren vor dem Bundespatentgericht kippen.

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