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Entschuldigung an Landrat

Ausschuss im Enzkreis erklärt Ärger wegen Buslinienvergabe für beendet

Strich drunter: Nach langer Vorgeschichte ist der Ärger um die fehlerhafte Buslinienvergabe im Westlichen Enzkreis, die von den Gerichten einkassiert wurde, Geschichte.

Menschen an Bus
Thema erledigt: In Sachen Buslinienvergabe sind alle offenen Fragen geklärt und aufgearbeitet, die Verwaltung entlastet. Foto: Stefan Friedrich

„Es ist wichtig, so etwas aufzuarbeiten und etwas daraus zu lernen“, betonte die Erste Landesbeamtin Hilde Neidhardt am Donnerstagnachmittag bei der Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses des Enzkreises. Das ist passiert, die Verwaltung durchweg entlastet. Am Ende gab es sogar eine Entschuldigung an Landrat Bastian Rosenau persönlich.

„Er wurde in ein Licht gerückt, in das er nicht reingehört“, sagte Helge Viehweg (SPD) und räumte dabei eigene Fehler ein, die er im Rahmen dieser Sitzung „persönlich geraderücken“ wolle. „Das tut mir leid“, sagte er in Richtung des Landrats, der die Entschuldigung auch annahm.

„Sie war nicht notwendig, aber ich weiß es zu schätzen.“ Gut wäre, wenn sich auch noch ein anderer Kollege aus den Reihen des Gremiums entschuldigen würde, verwies Werner Henle (FWV) auf Grünen-Kreisrat Joachim Wildenmann, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat bei der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidium Karlsruhe erhoben hatte.

Sein Fraktionskollege Peter Pförsich versuchte das mit einer damals emotionalen Diskussion zu erklären, in die auch die belastende Situation um Corona reingespielt habe.

Wir haben unsere Lehren gezogen
Peter Pförsich, Grüne

Die Dienstaufsichtsbeschwerde habe Wildenmann nämlich als einzige Möglichkeit gesehen, Auskunft zu erhalten. „Wir haben unsere Lehren gezogen“, griff Pförsich in dem Kontext auf, was die Erste Landesbeamtin zuvor gesagt hatte. „Und wenn wir inzwischen als Fachleute gesehen werden im Land, dann ist etwas Gutes dabei rausgekommen.“

In der Sache zumindest sind sämtliche strafrechtlichen, kartellrechtlichen, dienstrechtlichen und amtshaftungsrechtlichen Prüfungen durch die jeweils zuständigen externen und internen Stellen zu dem Ergebnis gekommen, das keine Verstöße vorlagen und damit auch keine Ansprüche gegeben waren, so Neidhardt, die selbst damals nicht am Vergabeverfahren beteiligt war. Weil das Thema vor allem auch für die Mitarbeiter eine große Belastung gewesen sei, „war uns die öffentliche Entlastung wichtig.“

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