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Unfall auf Baustelle

Sturz in Öschelbronn: Gericht klärt Verantwortung

Nach einem schweren Unfall auf einer Baustelle in Öschelbronn, bei dem ein Arbeiter lebenslang beeinträchtigt wurde, verhandelt das Gericht über die Schuldfrage.

 Statue Justizia
Vier Meter in die Tiefe stürzte ein Bauarbeiter auf einer Baustelle. Er leidet bis heute an den Verletzungen. Nun ging es im Amtsgericht – hier ein Symbolbild – um die Schuldfrage. Foto: Peter Steffen / dpa

Vier Meter in die Tiefe ist am 6. Juni 2020 ein Bauarbeiter auf einer Baustelle in Öschelbronn von einer Stahltreppe gestürzt. Er zog sich dabei schwerste Verletzungen zu, musste seither mehrfach operiert werden und ist aller Voraussicht nach nie mehr arbeitsfähig.

Vor dem Pforzheimer Amtsgericht sollte nun juristisch geklärt werden, wer die Verantwortung für diesen Unfall zu tragen hat. Bauleiter, Architekt und Metallbauer legten nämlich Widerspruch gegen einen von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl ein.

Zusammen mit ihren drei Anwälten konnten sie einen Teilerfolg verbuchen. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung von 2.500 Euro (Architekt), 1.500 Euro (Bauleiter) und 800 Euro (Metallbauer) eingestellt. Das Trio muss sich außerdem das Honorar des Nebenklägers in Höhe von rund 1.000 Euro teilen.

Eine marode Spanplatte wurde dem Bauarbeiter in Öschelbronn zum Verhängnis

Zum Verhängnis wurde dem Geschädigten eine marode Spanplatte, die die Lücke zwischen zwei Metalltreppen überbrücken sollte. Der Bauleiter sei mehrfach auf die Gefahr hingewiesen worden, die von der Spanplatte ausgehe, sagte Staatsanwalt Andreas Schröder in seiner Anklageschrift.

Trotz mehrfacher Mahnungen seien die notwendigen Veränderungen nicht vorgenommen worden. Ein nur wenige Tage vor dem Unfall erstellter Risikobericht sei ignoriert worden.

Als ausgerechnet an ihrem letzten Arbeitstag auf dieser Baustelle drei Arbeiter eine schwere Maschine über diese Spanplatte wieder nach unten tragen wollten, sei sie schon beim ersten Kontakt durchgebrochen.

Mit zwei Wirbelbrüchen, einem Oberschenkelbruch und einer schweren Verletzung der Leber habe der Verunglückte sofort notoperiert werden müssen.

Bis heute leide er unter starken Schmerzen. Seither sei er mit seinem Leben fertig und habe keinen Spaß mehr, berichtete der Verunglückte als Nebenkläger und Zeuge. Nie sei er darauf hingewiesen worden, dass er über die Spanplatte nicht hätte gehen dürfen.

Das bestätigten etliche andere Bauarbeiter im Zeugenstand. Ein Stuckateur mit jahrzehntelanger Baustellenerfahrung betonte gleich mehrfach, dass er den Bauleiter auf die Gefahr hingewiesen habe. Seine Mahnungen habe der in den Wind geschlagen und sei selbst immer wieder über die Schwachstelle gelaufen.

Bauleiter verweigert jegliche Aussage

Nie habe er dort eine Absperrung gesehen, von der der Metallbauer eingangs behauptet hatte, dass er sie nicht nur hergestellt, sondern sogar zweimal erneuert habe. Der Bauleiter selbst verweigerte zu den Vorwürfen jegliche Aussage.

Zu der Verantwortung mochte sich damit keiner der drei Angeklagten bekennen. Einzig der Architekt ließ anklingen, er hätte es eineinhalb Wochen vor dem Unglück nicht bei einer Ermahnung an die Handwerker belassen solle. Er hätte entschiedener auch gegenüber dem Bauherren auf die Behebung der Schwachstelle dringen sollen.

Die Aufarbeitung des Unfalls ist nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht von Bedeutung. Parallel zum Strafprozess läuft nämlich am Landgericht Karlsruhe eine zivilrechtliche Auseinandersetzung um Schadensersatzansprüche.

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