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Landgericht Karlsruhe

Pforzheimer Stadträtin Oana Krichbaum klagt wegen übler Nachrede

Eine 50-jährige Frau bezichtigt die Pforzheimer Stadträtin Oana Krichbaum des illegalen Kinderhandels und bombardiert sie mit Nachrichten.

Gunther und Oana Krichbaum als Delegierte beim Bundesparteitag der CDU in Hannover
Sollen mit Nachrichten konfrontiert werden: Gunther und Oana Krichbaum wehren sich gegen den „Terror“. Foto: Oana Krichbaum

Prominenz schützt vor Verleumdung nicht. Diese Erfahrung muss seit Jahren Oana Krichbaum (CDU) machen. Die Pforzheimer Stadträtin wird von einer 50-Jährigen aus dem Enzkreis täglich mit E-Mails, Facebook-Postings und Briefen bombardiert, in denen sie die Frau des Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum (CDU) des illegalen Kinderhandels bezichtigt. Vor der Außenkammer des Landgerichts Karlsruhe wird deshalb seit November über den Vorwurf der üblen Nachrede verhandelt.

Zunächst habe sie sich mit einer Zivilklage gegen den „Terror“, wie sie sagt, gewehrt, berichtete Oana Krichbaum als Zeugin. Die Frau lasse sich durch ein gegen sie 2019 ergangenes Urteil von ihren Aktionen nicht abbringen. Auch nicht durch die bis in eine Höhe von 10.000 Euro sich steigernden Ordnungsgelder wegen des Verstoßes gegen die im Zivilverfahren ergangenen Auflagen.

Noch während der Heimfahrt von der Gerichtsverhandlung in Karlsruhe habe die Angeklagte erneut den Facebook-Terror fortgesetzt bis heute. Sie habe deshalb keinen anderen Ausweg mehr gesehen, als sich jetzt mit einem Verfahren vor einem Strafgericht zur Wehr zu setzen.

Auch der Mann von Oana Krichbaum bekommt unzählige E-Mails

Begonnen habe der Terror nach dem abgeschlagenen Wunsch, die Proben des Kinderchors der deutsch-rumänischen Gesellschaft für ein Weihnachtskonzert im November 2011 aus dem Wohnzimmer der Dirigentin in einen Raum der Stadt zu verlegen. Sie wolle ihr Kind nicht in den Räumen fremder Leute unterrichten lassen, forderte die Angeklagte von Oana Krichbaum in deren Funktion als Vorsitzende der Deutsch-Rumänischen Gesellschaft (DRG).

Unmittelbar danach sei Krichbaums Mann mit E-Mails bombardiert worden. Nach einer Pause habe sich das im Jahr 2017 fortgesetzt, als der Angeklagten die Aufnahme in die DRG verwehrt worden war. Mehr als 2.000 Schmäh-Postings habe sie registriert.

Eine ähnliche Erfahrung hat auch der Vorsitzende Richter Stefan Bien gemacht. Schon zu Beginn der Verhandlung berichtete er von einer Vielzahl an E-Mails mit einem „Wust an Informationen“, die er von der Angeklagten erhalten habe und bat um Mäßigung. Mäßigung war indes nicht zu erkennen.

Immer wieder kommentierte die 50-Jährige mit weit heruntergezogenen Mundwinkeln, kopfschüttelnd oder grinsend die Aussagen der Zeugin, obwohl sie wegen des gleichen Verhaltens schon während eines vorausgegangenen Verhandlungstags zu einem Ordnungsgeld verurteilt worden war. Immer wieder musste sie von ihren beiden Verteidigern zur Ruhe ermahnt werden.

Als schließlich Nebenklägervertreter Bastian Meyer den Richter um Eingreifen bat, eskalierte die Situation. Stefan Bien platzte der Kragen und er kündigte mit lauter Stimme ein weiteres Ordnungsgeld an, falls die Angeklagte sich nicht zurückhalte.

Die dachte nicht daran und beklagte im Gegenteil nicht minder laut in die Richterschelte hinein, dass sie ihre „brennenden Fragen“ nicht stellen dürfe. Um ein vollkommenes Durcheinander zu vermeiden, einigten sich Richter und Verteidiger darauf, die Sitzung zu unterbrechen. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 22. Dezember um 9 Uhr.

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