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Wer darf klagen?

BGH sucht Lösung für klagende Wohnungseigentümer

Der BGH verhandelt am Freitag einen Musterfall zum Recht von Wohnungseigentümern. Denn seit Ende 2020 dürfen nur noch Eigentümergemeinschaften Ansprüche einklagen.

Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand ist zu sehen.
Durch die Entscheidung der Karlsruher Richter könnten zahlreiche Prozesse schlagartig enden. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Wegen einer neuen Rechtslage können viele klagende Wohnungseigentümer streng genommen ihre Prozesse nicht mehr zu Ende führen. Der Bundesgerichtshof (BGH) arbeitet derzeit an einer Lösung des Problems. Die Karlsruher Richter verhandelten am Freitag einen Musterfall aus Baden-Württemberg und deuteten einen möglichen Ausweg an. Das Urteil dürfte in den nächsten Wochen verkündet werden. Der Termin stand zunächst nicht fest.

Hintergrund ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Bisher durften auch einzelne Eigentümer Rechte der Gemeinschaft einklagen. Seit dem 1. Dezember 2020 kann nur noch die Eigentümergemeinschaft solche Ansprüche durchsetzen. Für den Übergang gibt es keine Regelungen.

Die Frage ist, ob der Gesetzgeber wollte, dass damit viele Prozesse schlagartig enden, oder ob das ein Versehen war. Die Richter scheinen eher von Letzterem auszugehen. Sie denken darüber nach, die Kläger weitermachen zu lassen, solange die Eigentümergemeinschaft nicht einschreitet. In dem Musterfall aus Mannheim streiten Nachbarn über vier Zypressen, die dicht an der Grundstücksgrenze stehen und immer größer werden.

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