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Anfrage an Finanzministerium

Bund der Steuerzahler kritisiert Karlsruher Parfüm mit Banknoten-Duft

Für den Neubau des Karlsruher Finanzamtes hat eine Konzeptkünstlerin ein Parfüm entwickelt, das nach frisch gedruckten Geldscheinen riechen soll. Das hat jetzt den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen: Ist das Parfüm ein Kandidat für das sogenannte Schwarzbuch?

Vor dem Finanzamt Karlsruhe Stadt wird ein Flacon mit dem Parfüm „Aerarium“ gezeigt.
Das Parfüm „Aerarium“ mit Banknoten-Duft hat jetzt den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Parfüm mit Banknoten-Duft im neuen Karlsruher Finanzamt hat den Bund der Steuerzahler in Baden-Württemberg auf den Plan gerufen. Man habe eine Anfrage dazu an das Finanzministerium gestellt, sagte ein Sprecher am Donnerstag.

Auf Grundlage der Antworten wolle man entscheiden, ob das Parfüm zum Beispiel ein Kandidat für das sogenannte Schwarzbuch ist, in dem der Verein alljährlich die Verschwendung von Steuergeld anprangert. Da das Parfüm aber Sieger eines Kunst-am-Bau-Wettbewerbs ist, könne der Steuerzahlerbund vielleicht auch gar nichts machen, räumte der Sprecher ein.

Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung über den Ärger berichtet. Die Konzeptkünstlerin Katharina Hohmann hat die Kreation „Aerarium“ entwickelt, die nach frisch gedrucktem Geld riechen soll. Abgefüllt wird der Duft in Flaschen unterschiedlicher Farbe und Form, die eine Art Perlmuttschimmer haben.

Einnahmen sollen nur Herstellungskosten decken

Die Flakons, die im Internet bestellt werden können, kosten jeweils 60 Euro. Der Preis setzt sich den Angaben nach aus den Herstellungskosten zusammen, es entstehe kein Mehrwert. Die Einnahmen sollen in die Produktion einer neuen Charge fließen.

Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, die Ausgaben für das Kunstwerk hätten 90.000 Euro betragen, die Investition in den Neubau insgesamt rund 27 Millionen Euro. „Das Budget für Kunst am Bau wird zu Beginn der Maßnahme festgelegt und ist somit für alle Entwurfsbeiträge gleich.“

Bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Baden-Württemberg können den Angaben zufolge – „soweit Zweck und Bedeutung der Baumaßnahme dies rechtfertigen“ – bis zu ein Prozent der anrechenbaren Kosten für sogenannte Kunst am Bau veranschlagt werden. Eine Kunstkommission wählt die Kunstwerke aus, die dann ihren Platz finden.

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