dm unterliegt gegen Deutsche Umwelthilfe vor Landgericht Karlsruhe
Eine gütliche Einigung konnten die Kontrahenten nicht erreichen, daher urteilte das Gericht: dm darf Produkte künftig nicht mehr mit „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben.
Eine gütliche Einigung konnten die Kontrahenten nicht erreichen, daher urteilte das Gericht: dm darf Produkte künftig nicht mehr mit „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben.