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Entscheidung der Handelskammer

dm unterliegt gegen Deutsche Umwelthilfe vor Landgericht Karlsruhe

Eine gütliche Einigung konnten die Kontrahenten nicht erreichen, daher urteilte das Gericht: dm darf Produkte künftig nicht mehr mit „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben.

Mit der Deutschen Umwelthilfe sei kein Austausch möglich gewesen, beklagt dm-Produktmanagerin Kerstin Erbe (rechts) nach der Urteilsverkündung am Landgericht Karlsruhe.
Mit der Deutschen Umwelthilfe war kein Austausch möglich, beklagt dm-Produktmanagerin Kerstin Erbe (rechts) am Rande des Verkündungstermins am Landgericht Karlsruhe. Foto: Erika Becker

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