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Neun Männer in U-Haft

Drogenprozess am Landgericht Karlsruhe dauert nun doch länger

Beim komplexen Drogenprozess am Landgericht Karlsruhe fehlt ein Angeklagter. Mehrere Tatverdächtige wollen keine Verständigung. Die Folge: Der Prozess dauert länger als ursprünglich geplant.

Urteile am Landgericht: Die Angeklagten müssen sich wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels verantworten, dürfen nun aber auf ein schnelleres Ende des Prozesses hoffen.
Am Landgericht Karlsruhe müssen sich neun Männer wegen bandenmäßigem Rauschgifthandel verantworten. Foto: Uli Deck/dpa

Der große Drogenprozess am Landgericht Karlsruhe wird länger dauern, als den Beteiligten lieb ist. In der Verhandlung am Donnerstagvormittag wurde deutlich, dass die Angeklagten nicht auf die vorgeschlagenen „Deals“ eingehen.

Dabei sollte es aus Sicht des Richters Axel Heim eigentlich schneller gehen. Je länger das Verfahren dauert, desto länger sind die neun Angeklagten in Untersuchungshaft. Ohne Schuldspruch. Jeden Prozesstag müssen Beamte sie aus ihren Haftanstalten nach Karlsruhe fahren. Angehörige reden auf den Zuschauerbänken im Landgericht Karlsruhe darüber, dass sie Urlaubstage nehmen müssen, um das Verfahren zu verfolgen. Für alle Beteiligten ist der Prozess eine Belastung.

Begonnen hat er am 14. Januar. 1,2 Millionen Euro sollen die neun angeklagten Männer mit dem Verkauf von Drogen verdient haben. Ermittler waren in Calw und Villingen-Schwenningen auf Cannabis-Plantagen gestoßen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft den Männern bandenmäßigen Rauschgifthandel vor. Das Betäubungsmittelgesetz sieht dafür in der Regel eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor. 

In dem umfangreichen Verfahren sind Termine bis Ende April angesetzt. Zur Beschleunigung schlug der Richter eine Verständigung vor. Das Vorgehen: Die Angeklagten gestehen, der Richter nennt einen denkbaren Strafrahmen, das Verfahren wird abgekürzt, ein Urteil hätte Anfang März fallen können. 

Die Verständigung zerschlug sich am Donnerstag

Ein Angeklagter fehlt am Donnerstag im Gericht. Das Ergebnis seines Corona-Tests war positiv. Wie viele der anwesenden acht Angeklagten der Verständigung zustimmen wollen, ist unklar. Ein Verteidiger sagt, sein Mandant könne den Vorschlag nicht annehmen. „Wir hatten noch nicht einen Satz zur Beweisaufnahme“, kritisiert er. Einer der Angeklagten lässt seine Befürchtung ausrichten, nach seiner Aussage als Zeuge vorgeladen zu werden. Richter Axel Heim sagt: „Ich brauche ein Ja oder ein Nein!“ Und ergänzt: „Die Motive sind sekundär.“

„Es geht auch um die Wahrheitsfindung“, kritisiert eine Verteidigerin. „Natürlich steht die Wahrheitsfindung an erster Stelle“, verteidigt sich Heim. Es fehlen aber noch Aussagen der Angeklagten. Ein Verteidiger fragt: „Was heißt Geständnis für Sie?“ Heim antwortet: „Ich will die Tatzeiten und die Tatorte wissen.“ Eine Stunde ist Pause. Dann gibt es Klarheit.

„Eine weitreichende Verständigung sehen wir nicht“, sagt der Richter dann. „Wir sehen viele Jas, aber auch viele Aber.“ Wenn es keine Verständigung gibt, müssen alle neun Männer im Saal sitzen. Acht reichen nicht. Der Richter unterbricht die Verhandlung. Der fehlende Angeklagte kann erst wieder teilnehmen, wenn ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Der Prozess soll am 24. Februar fortgesetzt werden – und wird nun länger andauern, als von den Beteiligten erhofft.

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