„Möchten Sie einen Kassenbon?“ Die freundliche Backwarenverkäuferin aus der Filiale der „Badische Backstub’“ in der Karlsruher City hat die Frage schon tausend Mal gestellt. Aber einen Kassenbon für zwei Kaiser- und ein Mohnweck? „Das will kaum jemand“, hat die Fachkraft festgestellt.
Wozu auch? Zur Vorlage bei der jährlichen Steuererklärung? Zum Umtausch bei etwaigem Nichtgefallen? Trotzdem ist die junge Frau ab 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Kassenzettel mitzugeben. Egal ob er das möchte oder nicht.
Das ist ein Riesenrückschritt und ein ganz unnötiger noch dazu.Susanne Schied, Kaufmännische Leiterin der Kette "Badische Backstub" aus Ettlingen
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen macht es möglich. Das sieht unter anderem vor, dass Unternehmen ihren Kunden ab dem kommenden Jahr für jeden Einkauf einen Beleg mitgeben müssen. Bislang konnte auf den Ausdruck des Kassenbons verzichtet werden, wenn der Kunde keinen verlangte. Die neue Bonpflicht ärgert vor allem die Bäcker. Neben höheren Kosten für die Anschaffung von neuen Bonrollen, fürchten sie vor allem wachsende Müllberge.
„Das ist ein Riesenrückschritt und ein ganz unnötiger noch dazu.“ So bewertet Susanne Schied, die Kaufmännische Leiterin der Bäckerei-Kette „Badische Backstub’“ mit Sitz in Ettlingen die Bonpflicht. „Da versuchen wir alles, um Müll zu vermeiden, und dann kommt so was“, sagt sie. Ute Sagebiel-Hannich, die Geschäftsführerin des Bäckerinnungsverbandes Baden, sieht das genauso. „Die Bonpflicht ist absurd“, sagt sie.
Mehrkosten von 30.000 Euro im Jahr
Für ihr Unternehmen hat Susanne Schied die Rechnung schon gemacht. „Wenn ab 1. Januar jeder Kunde einen Bon zum Einkauf bekommt, bedrucken wir im Jahr rund 3000 Kilometer Thermopapier.“ Auf die Bäckereikette mit ihren 29 Filialen kämen Mehrkosten von jährlich 30.000 Euro zu.
Wenn ab 1. Januar jeder Kunde einen Bon zum Einkauf bekommt, bedrucken wir im Jahr rund 3000 Kilometer Thermopapier.Susanne Schied
Der Grund für die Gesetzesänderung ist der Schutz vor Steuerhinterziehung durch Datenmanipulation. Der Gesetzgeber erhofft sich mehr Transparenz bei der Erfassung von Transaktionen. Diesen Wunsch kann Ute Sagebiel-Hannich gut nachvollziehen.
Allerdings weist sie darauf hin, dass die Möglichkeiten der Manipulation bei modernen elektronischen Kassensystemen ohnehin kaum gegeben seien. „Der Zusammenhang zwischen Revisionssicherheit und Bonpflicht erschließt sich mir nicht“, sagt Susanne Schied. Jede Transaktion werde dokumentiert und das Finanzamt könne jederzeit Einblick nehmen. Egal, ob nun ein Bon ausgedruckt wurde oder nicht.
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert sofortiges Ende
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert die Politik in einem knackig formulierten Schreiben dazu auf, „den Bon- und Müllwahnsinn sofort zu beenden“.
Verbandspräsident Michael Wippler will erreichen, dass Betriebe, die Kassen haben, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, von der Belegpflicht ausgenommen werden. Die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten würden vom Gesetzgeber zu streng ausgelegt. „Bislang hat noch kein Bäcker eine Befreiung erhalten“, so Wippler.