Bei dem Unglück im Januar hatte sich ein Schuss aus dem Gewehr des damals 56-Jährigen gelöst, als er gerade aus der Wohnung zur Jagd aufbrechen wollte. Die 19-jährige Tochter wurde getroffen und starb wenig später im Krankenhaus.
Flinte hätte nicht in geladenem Zustand in der Wohnung aufbewahrt werden dürfen
Der Jäger hätte die Bockbüchsflinte nach den Vorschriften des Waffengesetzes nicht in geladenem Zustand in der Wohnung haben dürfen. Waffen und Munition müssen getrennt voneinander im Waffenschrank aufbewahrt werden.
Geladen werden darf erst bei Beginn der Jagd. Eine Bockbüchsflinte verfügt in der Regel über zwei Läufe. Mit einem wird ein Projektil verschossen, mit dem anderen Schrot. So ist mit einer Waffe die Jagd zum Beispiel auf Wildschweine (Kugel) und Kaninchen (Schrot) möglich.
Zuerst hatten "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" über die Entscheidung des Mannes berichtet.