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Amtliche Unwetterwarnung

So bereitet sich Karlsruhe auf das angekündigte Glatteis vor

Auf Wegen und Straßen in Karlsruhe und Umgebung wird am Mittwoch plötzlich auftretende Glätte erwartet. Wie handeln Stadt und Verkehrsbetriebe? Was müssen Bürger beachten?

Radfahrer auf Erbprinzenstraße sowie Eis und Schnee am Wegesrand
Vor dem Naturkundemuseum Karlsruhe am Rande der geräumten Erbprinzenstraße liegen Schnee- und Eis. Am Mittwoch rechnet der Deutsche Wetterdienst (DWD) mit eisiger Glätte auf den Straßen. Foto: Rake Hora

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor Glättegefahr im Raum Karlsruhe. Die Warnung gilt am Mittwoch zwischen 5 und 16 Uhr. In diesem Zeitraum rechnen Meteorologen mit gefährlichen Straßenverhältnissen. Es besteht die Möglichkeit, dass leichter Schneefall rasch in Glatteisregen übergeht. Karlsruherinnen und Karlsruher sollen sich auf ein erhöhtes Risiko im Rad- und Straßenverkehr einstellen.

Der DWD empfiehlt, Aufenthalte im Freien und Fahrten zu vermeiden. Für Pendlerinnen und Pendler, die nicht auf Rad, Auto oder öffentliche Verkehrsmittel verzichten können, gibt diese Redaktion einen Überblick, wie sich Stadt und Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) vorbereiten.

Erste Auswirkungen der Wetterlage zeichnen sich bereits am Vortag ab. Das Marktamt Karlsruhe hat am Dienstag alle Wochenmärkte für Mittwoch, 17. Januar, in Karlsruhe abgesagt. Die Müllabfuhr kann ihren Dienst ebenfalls nicht wie geplant verrichten. Die Tonnen werden am Mittwoch somit nicht geleert.

Team Sauberes Karlsruhe (TSK) mit Nachtschicht

500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Sauberes Karlsruhe (TSK) sind bei Schnee und Eis im Einsatz. Der Eigenbetrieb der Stadt Karlsruhe nutzt seine kompletten Kapazitäten, um ab 3 Uhr großräumig präventiv zu streuen. Im Fokus des nächtlichen Streueinsatzes stehen dabei Bundes-, Landes- und Hauptverbindungsstraßen, alle Routen der Buslinien sowie Gefahrenstellen.

Außerdem werden die Radwege im Winter-Radwegnetz vom TSK geräumt und gestreut. Das TSK bittet Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer im Angesicht der angekündigten Glättegefahr, ausschließlich die Radwege zu benutzen, die Teil des Winter-Radwegenetzes sind.

Zusätzlich zu den präventiven Streu- und Straßenräumungsarbeiten ruft das TSK Verkehrsteilnehmer bei Glättegefahr zur Umsicht und Vorsicht im gesamten Straßen-, Rad- und Fußverkehr auf.

Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) setzen auf Glycerin für Oberleitungen

Die Unwetterwarnung mahnt auch den öffentlichen Personennahverkehr zur Vorsicht. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe setzen ebenfalls auf eine Gefahren vorbeugende Strategie.

Bereits am Dienstagmorgen wurden Oberleitungen des Straßenbahnnetzes mit Glycerin eingesprüht. Dies soll dauerhaften Schäden der Leitungen durch Vereisungen vorbeugen. Das Glycerin sorgt für einen fettigen Schmierfilm an den Kabeln, der eine Eisbildung verhindert.

Damit es an Haltestellen von Bus und Bahn nicht glatt wird, sind mehrere Teams der VBK im Einsatz. Sie befreien die Wartebereiche im Netzgebiet der Verkehrsbetriebe von Schnee und Eis und setzen präventiv Streusalz ein.

Die VBK müssen ihre Busflotte nicht extra auf die angekündigten Wetterverhältnisse am Mittwoch vorbereiten. Alle Fahrzeuge sind mit entsprechenden Winterreifen ausgestattet.

Trotzdem schließen die VBK nicht aus, dass es zu Verbindungsausfällen wegen Glättegefahr kommen wird. Pendler können sich im Online-Serviceangebot der VBK oder in der KVV-App über den aktuellen Stand der Dinge jederzeit informieren.

Karlsruher Bürger müssen Räumungsregelungen bei Glättegefahr beachten

Der Winterdienst liegt nicht ausschließlich im behördlichen Aufgabenbereich der Stadt. Das Amt für Abfallwirtschaft Karlsruhe informiert Bürger in einer Broschüre über die geltenden Richtlinien.

An öffentlichen Straßen herrscht demnach eine Räumungspflicht, der Eigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer von Grundstücken nachkommen müssen. Vermieter können diese Pflicht auf Mieter übertragen. Aus Umweltschutzgründen dürfen bei dieser Form des Winterdienstes weder Salz noch anderweitige salzhaltige Mittel zum Einsatz kommen. Als Alternative kommen bei Glättegefahr Sand, Splitt oder Asche infrage.

An Werktagen müssen die Gehwege bis 7.30 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Bei Bedarf müssen die Räumungs- und Streuarbeiten wiederholt werden. Die Pflicht zum Winterdienst endet erst um 21 Uhr.

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