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Entscheidung am Verwaltungsgericht

Besucher kippt Corona-Zugangsregelung der Badischen Landesbibliothek

Wer bestellte Bücher bei der Badischen Landesbibliothek abholt oder gelesene zurückbringt, musste bisher einen Corona-Test präsentieren. Diese Praxis hat jetzt ein Nutzer hinterfragt. Was meint das Verwaltungsgericht zur Sache?

Regularien: Wer die Badische Landesbibliothek nur zur Abholung oder Rückgabe von Medien betritt, benötigt keinen Testnachweis.
Regularien: Wer die Badische Landesbibliothek nur zur Abholung oder Rückgabe von Medien betritt, benötigt keinen Testnachweis. Foto: Jörg Donecker

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