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Kohlemeiler länger am Netz

Dampfkraftwerk Karlsruhe: Bürgerinitiative kritisiert Laufzeitverlängerung um 16 Jahre

Weitere 16 Jahre gilt die Betriebserlaubnis. Die Bürgerinitiative Müll und Umwelt Karlsruhe beklagt, dass der Weiterbetrieb gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts verstößt.

Seit 2014 am Netz: Der nach Angaben des Betreibers EnBW hocheffiziente Block „RDK 8“ des Kohlekraftwerks im Karlsruher Rheinhafen hat eine elektrische Leistung von etwa 834 Mega-Watt.
Der Block „RDK 8“ des Kohlekraftwerks im Karlsruher Rheinhafen hat eine elektrische Leistung von etwa 834 Mega-Watt. Foto: Stefan Jehle

Die EnBW darf den Kohlemeiler RDK 7 sowie das Netzreservegaskraftwerk 4S im Dampfkraftwerk im Rheinhafen weitere 16 Jahre betreiben.

Wie die Bürgerinitiative Müll und Umwelt Karlsruhe (BI) und der BUND am Freitag mitteilten, hatte das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe der Laufzeitverlängerung am 14. September zugestimmt.

Das RP bestätigte den Sachverhalt auf Anfrage dieser Redaktion. Zu weiteren Sachfragen will die Behörde in der kommenden Woche Stellung nehmen.

In der Genehmigung argumentiere das RP vor allem mit der Energiekrise und der Netzstabilität, so die Bürgerinitiative. Die Entscheidung beschere „einem in vielerlei Hinsicht technisch veralteten Kohlekraftwerk, dessen Stilllegung Mitte 2022 eingeleitet werden sollte, eine Wiedergeburt“.

Karlsruher Bürgerinitiative kritisiert Umweltschäden durch Kraftwerk

Die Bürgerinitiative kritisiert, dass sich das Argument des RP, dies sei in der gegenwärtigen Energiekrise eine notwendige Maßnahme, nicht durch Nachhaltigkeit und Sorgfalt auszeichne.

Konkret geht es in diesem Fall um die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser.

Weder bei den Emissionen in die Luft noch in das Wasser entspreche RDK 7 dem Stand von Wissenschaft und Technik, klagt die BI. Bei der Entnahme von 70.000 Liter Wasser pro Sekunden werden vor allem Jungfische in die Anlage gesaugt.

Da es keinen Anschluss an den Kühlturm von RDK 8 gebe, werde der Rhein weiter mit Millionen Liter Kühlwasser aufgeheizt.

Nach Meinung der Umweltschützer verstößt der Weiterbetrieb von RDK7 gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundes-Klimaschutzgesetzes.

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