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Scheiinbare Widersprüche

Doch keine „Grüne Stadt”? Bienen-Paradies in Karlsruhe ist unerwünscht

Karlsruhe wird selbstbewusst mit dem Slogan als „Grüne Stadt”. Trotzdem werden Bürger zum Beseitigen von Wildblumen auf den Gehwegen aufgefordert. Wie passt das zusammen?

Axel Plitt steht in seinem Wildblumen-Garten in Karlsruhe. Einige Pflanzen ragen über Mauer und Zaun hinaus auf den Gehweg.
Versteht die Welt nicht mehr: Axel Plitt hat die Wildblumen am Gehwegrand vor seinem Garten gestutzt und gepflegt. Trotzdem soll er sie nun entfernen. Foto: Donecker

Wer nützliche Tipps für die ökologisch sinnvolle Gestaltung von Garten oder Balkon braucht, wird auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe fündig. Unter den Stichworten „naturnaher Garten“ und „naturnaher Balkon“ sind dort praktische Ratschläge zur nachhaltigen Auswahl von heimischen Pflanzen und Stauden für ein insektenfreundliches Gartenmanagement aufgelistet.

„Wer viele Insekten in seinem Garten will, kann die Pflanzen dort einfach nur ungestört wachsen lassen und ab und zu Unkraut auszupfen“, rät Bürgermeisterin Bettina Lisbach. Denn dann machten sich heimische und bei Insekten beliebte Pflanzen von ganz alleine breit.

Axel Plitt hat diesen Rat genau befolgt und auf diese Weise einen naturnahen Bürgersteig angelegt. Weil er den Wildwuchs am Rand seines Gartens in der südlichen Brühlstraße nicht beseitigte, entstand dort im Lauf der vergangenen Wochen ein echtes Paradies für Käfer und Bienen. „Manchmal sind auch Kinder stehen geblieben und haben an den Blumen geschnuppert oder welche gepflückt“, berichtet Plitt.

Schluss mit der Blumenpracht?

Doch bald ist Schluss mit der Blumenpracht. Im Briefkasten lag nämlich eine Nachricht des Tiefbauamts mit der Aufforderung, den Wildwuchs und die Unkräuter auf dem Bürgersteig innerhalb von vier Wochen zu beseitigen. Solche Informationszettel werden vom Tiefbauamt nach den regelmäßigen Rundgängen der Straßenkontrollteams verschickt.

In Karlsruhe werden sämtliche Straßen des 1.300 Kilometer langen städtischen Verkehrsnetzes von Mitarbeitern des Amts nämlich im wöchentlichen oder zweiwöchigen Turnus auf ihre Sicherheit überprüft. „Hauptsächlich geht es um die schnelle Meldung von Schäden und Schlaglöchern, die ein Risiko für die Verkehrsteilnehmer darstellen können“, erläutert Teamleiter Walter Leiser vom Baubezirk Ost das Prozedere. Außerdem werden bei den Rundgängen noch Bäume und Pflanzen am Wegesrand inspiziert und die Besitzer auf mögliche Sicherheitsrisiken hingewiesen. „Wenn Äste auf den Gehweg ragen oder wuchernde Hecken die Sicht auf eine Kreuzung versperren, kann das einen Unfall nach sich ziehen“, sagt Leiser.

Keine Beschwerden - außer vom Amt

Quasi im Vorübergehen werden noch die Bürgersteige in Augenschein genommen und Anwohner bei Bedarf zum Säubern von ungepflegten oder verwilderten Gehwegen aufgerufen. Doch genau diese Bestandsaufnahme treffe in seinem Fall eben nicht zu, hält Plitt dagegen. Er habe das Gehweg-Grün in den vergangenen Wochen schließlich regelmäßig gepflegt, gestutzt und im Zaum gehalten.

Nur am Rand seines urwüchsigen Gartens mit zahlreichen Insektenrefugien und einem Bienenstock lässt der Auemer die grüne Pracht sprießen. Der restliche Bürgersteig wird ordnungsgemäß freigehalten und regelmäßig gefegt. Fußgänger haben genügend Platz und selbst ein Kinderwagen und ein Rollstuhl kommen vor Plitts Grundstück problemlos aneinander vorbei. „Wir haben bei uns an der Straße einen besonders breiten Gehweg. Deshalb sollte ein bisschen Grün am Rand kein Problem darstellen“, sagt Plitt. Und außer dem Tiefbauamt habe sich noch niemand bei ihm beschwert.

Aus gegebenem Anlass hat sich Plitt auch die Satzung der Stadt Karlsruhe angeschaut. „Gehwege … sind bei Bedarf zu reinigen. Die Pflicht erstreckt sich auf die ganze Breite der Gehwegflächen, höchstens auf fünf Meter. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Abfällen, Schmutz, Laub und Wildpflanzenwuchs“, steht da geschrieben.

Wildpflanzen auf Gehwegen fallen wohl nicht unter Natur – sie sind mit Abfall, Schmutz und Laub gleichzusetzen
Axel Plitt

Für Plitt stellt eine solche Vorgabe eigentlich ein Widerspruch zu dem hehren Zielen des Öko-Programms „Grüne Stadt Karlsruhe“ dar. „Erklärtes Ziel einer grünen Stadt ist es, die Natur und ihre biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten. Wildpflanzen auf Gehwegen fallen aber damit wohl nicht unter Natur – sie sind mit Abfall, Schmutz und Laub gleichzusetzen“, argumentiert Plitt. Zweifellos habe eine Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege ihre Daseinsberechtigung. „Aber kann sie nicht mit mehr Augenmaß und dem Gespür angewandt werden, wo Maßregelungen erforderlich und unbedingt notwendig sind?“, fragt Plitt.

Prinzipiell kann Bettina Lisbach das Unverständnis über eine solche Regelung verstehen. Die Stadtverwaltung investiert schließlich sehr viel Zeit und Geld in den Erhalt der städtischen Grünflächen. Außerdem werden zur Erhöhung der innerstädtischen Biodiversität immer wieder Förderprogramme für urbanes Gärtnern oder das Begrünen von Hausdächern gestartet sowie Wildblumenfelder angelegt. „Das Hauptproblem in einer wachsenden Großstadt ist die Versiegelung von Grünflächen. Da wird es immer schwerer, Ersatz zu finden“, weiß die Grünen-Politikerin.

Einen Freibrief für ein gepflegtes Gehweg-Grün will die Umweltdezernentin dem Hobbygärtner aus Aue aber trotzdem nicht geben. Auch bisher würden die Mitarbeiter des Tiefbauamts schließlich nicht bei jeder Löwenzahnblüte Alarm schlagen. Und neben dem öffentlichen Erscheinungsbild und der Verkehrssicherheit müssten bei solchen Entscheidungen auch noch andere Faktoren wie mögliche Pflasterschäden durch Pflanzenwurzeln berücksichtigt werden.

Wo bleibt die badische Gelassenheit?

„Außerdem kann man in einer Großstadt nicht jeden Einzelfall diskutieren“, sagt Lisbach. Am Ende bleibt die Frage, ob es sich bei solchen Vorgaben ebenso wie bei der Kehrwoche um ein typisch süddeutsches Phänomen handelt und ob der größten badischen Stadt hier nicht ein wenig mehr Gelassenheit gut zu Gesicht stehen würde? Das sieht Lisbach anders: „Auch in Norddeutschland gibt es Satzungen fürs Reinigen der Gehwege. Die sehen dort nicht weniger aufgeräumt aus als in Karlsruhe oder Stuttgart.“

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