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Abzocke im Internet

Fünf Tipps der Polizei Karlsruhe: So erkennen Sie Fakeshops

Online-Shopping ist schnell, bequem – und mitunter gefährlich. Gerade in der Vorweihnachtszeit lauern sogenannte Fakeshops. Fünf Tipps, um sich vor Betrug zu schützen.

Im Internet tummeln sich Betrüger, die mit sogenannten Fakeshops ahnungslose Verbraucher abzocken. 
Im Internet tummeln sich Betrüger, die mit sogenannten Fakeshops ahnungslose Verbraucher abzocken. Foto: Jens Büttner/zb/dpa

Das Weihnachtsfest naht, viele Menschen sind noch auf der Suche nach passenden Weihnachtsgeschenken. Gerade Online-Shopping ist bequem, geht schnell und die Auswahl ist riesig. Auch Schnäppchen sind möglich.

Aber Achtung: Im Internet tummeln sich Betrüger, die mit sogenannten Fakeshops ahnungslose Verbraucher abzocken, wie die Karlsruher Polizei aktuell in einer Mitteilung warnt.

Was sind Fakeshops im Internet?

Demnach sind Fakeshops täuschend echt aussehende und seriös wirkende Verkaufsplattformen, die mit Produktbildern, Beschreibungen, fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), gefälschtem oder fehlendem Impressum und kopierten Gütesiegeln nur schwer zu erkennen sind.

Fakeshops locken meist mit besonders günstigen Preisen und stark gefragten Artikeln, die in anderen Onlineshops oder Geschäften nicht oder nur sehr eingeschränkt erhältlich sind.

Wenn ein Artikel dann mittels Vorkasse und Überweisung bezahlt wurde, erfolgt keine Lieferung.

Fünf Tipps der Polizei Karlsruhe: So erkennen Sie Fakeshops in Vorweihnachtszeit

Die Polizei Karlsruhe gibt fünf Tipps, wie Kunden Fakeshops erkennen können:

  1. Keine Spontankäufe: Betrüger haben es eilig. Kunden sollten sich daher nicht drängen lassen. Auch sollte überprüft werden, ob der Preis realistisch ist. Hier helfen Vergleiche mit anderen Anbietern im Internet und im stationären Handel.
  2. Kunden sollten sich informieren: Kunden sollten den Namen des Shops in eine Internetsuchmaschine eingeben und recherchieren auch die im Impressum hinterlegten Daten recherchieren. Oftmals werden Fakeshops bereits im Internet thematisiert.
  3. Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale: Nach Eingabe der URL des Shops gibt der Fakeshop-Finder mit dem Ampelsystem eine Einschätzung ab und stellt weitere Informationen bereit.
  4. Sichere Zahlung: Bei Vorkasse können Überweisungen nur sehr kurzfristig rückgängig gemacht werden. Wenn Kunden einen Zahlungsdienstleister nutzen, sollten sie sich informieren, ob ein Käuferschutz besteht und ob insbesondere bei Nichtlieferung eine Rückbuchung ermöglicht wird.
  5. Bei Zweifel kein Kauf: Kunden sollten auf ihr Bauchgefühl und wenn sie unsicher sind, das gewünschte Produkt nur beim Händler des Vertrauens erwerben.

Hilfe für Opfer von Internetbetrug

Dies sollten Kunden laut Karlsruher Polizei beachten, wenn sie Opfer eines Internetbetrugs geworden sind:

  • Zahlung stoppen: Sie sollten sich umgehend bei ihrer Bank oder ihrem Zahlungsdienstleister erkundigen, ob die Zahlung rückgängig oder storniert werden kann.
  • Beweise sichern: Sie sollten Screenshots anfertigen und Belege sichern, wie zum Beispiel E-Mailverkehr und Bestellbestätigung.
  • Anzeige erstatten: Sie sollten sich mit den gesicherten Unterlagen möglichst schnell an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.

„Sicher Handeln“

Die Initiative „Sicher Handeln“ thematisiert häufige Betrugsarten im Internet, wie zum Beispiel Dreiecksbetrug, Fakeshops, Vorkassebetrug und Phishing. Informationen zu anderen kriminalpräventiven Themen finden Sie unter www.polizei-beratung.de.

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