Auch die städtischen Gesellschaften, die Werbeflächen ausschreiben, wollen nach Angaben der Stadtverwaltung die nun zu formulierenden Richtlinien übernehmen. Allerdings werden diese neuen Maßstäbe für städtische Flächen erst ab 2029 greifen können.
So lange läuft der Vertrag mit einem Berliner Unternehmen, das die Vermarktung der Flächen in einer Ausschreibung im Jahr 2014 gewonnen hatte. Das Unternehmen ist deutschlandweit einer der größten Anbieter solcher Dienstleistungen. Die Stadtverwaltung kündigte an, die Vertragspartner mit Blick auf den laufenden Kontrakt auf die neuen Richtlinien hinzuweisen.
Zuständige Stelle soll eingerichtet werden
Zusätzlich soll in Karlsruhe eine Stelle eingerichtet werden, an die sich alle wenden können, die irgendwo sexistische Werbung entdecken. Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) schlug vor, diese könne möglicherweise die digitale Plattform „KA-feedback“ sein.
Linken-Stadträtin Mathilde Göttel zeigte sich erfreut darüber, dass die Verwaltung bereit sei, explizit sexistische Werbung als Ausschlusskriterium in die Richtlinien mit aufzunehmen. Schade sei nur, dass es erst für künftige Verträge gelten könne.
Grünen-Fraktionschefin Jorinda Fahringer dankte der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt für ihre „klaren Worte“. Verena Meister hatte den Vertrag mit Blick auf die Verhinderung von sexistischer Werbung in der Beschlussvorlage als „nicht ausreichend“ bezeichnet.
Mehrere Gemeinderäte stellten die Frage danach, inwieweit eine neue Richtlinie auch rechtssicher umgesetzt werden könne. „Wo fängt Sexismus an?“, fragte etwa Yvette Melchien (SPD). Das sei eine „schwierige Auslegungssache“ , ergänzte Detlef Hofmann (CDU). Im ersten Halbjahr gab es 142 Beschwerdefälle beim Deutschen Werberat wegen sexistischer Werbung in Deutschland.