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Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Paris verbietet Verleih von E-Scootern: keine Konsequenzen für Karlsruhe

In Paris sind Elektro-Scooter zum Ausleihen eine aussterbende Art. Was bedeutet das Votum der französischen Hauptstadt für den Umgang mit den umstrittenen Rollern in Karlsruhe?

Umstrittenes Verkehrsmittel: Elektro-Scooter zum Ausleihen – hier eine Impression vom Karlsruher Bahnhofsplatz – wird es in der französischen Hauptstadt Paris bald nicht mehr geben. In der badischen Kapitale ist die Rechtsgrundlage eine andere.
Umstrittenes Verkehrsmittel: Elektro-Scooter zum Ausleihen – hier eine Impression vom Karlsruher Bahnhofsplatz – wird es in der französischen Hauptstadt Paris bald nicht mehr geben. In der badischen Kapitale ist die Rechtsgrundlage eine andere. Foto: Jörg Donecker

Nachdem sich die Pariser für ein Verbot von Leih-Elektro-Rollern entschieden haben, keimt bei Karlsruher Kritikern dieser Art der Fortbewegung, die Hoffnung, dass auch hierzulande die Tage der Miet-Scooter gezählt sind.

„Überall muss man über die Dinger steigen“, klagt stellvertretend für weitere Skeptiker die Studentin Düzen Tuna. „Eine Landplage“ seien die Fahrgeräte, die in Karlsruhe von noch drei Anbietern leihweise bereitgestellt werden: Tier, Voi und Bolt. Auch das Unternehmen Lime war einst am Start. Man habe das Engagement in Karlsruhe vorerst aber eingestellt, sagt ein Sprecher – und zwar schon länger vor dem Votum von Paris.

Nicht nur für Düzen Tuna überwiegen die Nachteile der elektrischen Leihroller. Auch ihre Kommilitonin Cornelia Jakobs stört sich an den Scootern. Die einspurigen Kleinfahrzeuge deckten keinen Bedarf, vielmehr weckten sie ihn erst. „Warum machen wir es nicht wie die Leute in Paris“, fragt die junge Frau.

Verleih von E-Scootern in Paris verboten: Keine Rechtsgrundlage für Verbot in Karlsruhe

„Für ein Verbot gibt es bei uns, anders als in Paris, keine Rechtsgrundlage“, stellt dazu der zuständige Karlsruher Bürgermeister Albert Käuflein (CDU) klar.

Der Dezernent räumt ein, dass E-Scooter für manche ein Ärgernis seien, wenn sie verkehrsbehindernd abgestellt würden, oder wenn rücksichtslos gefahren werde. Für Käuflein sind die Kleinstfahrzeuge aber „eine sinnvolle Ergänzung des Mobilitätsmixes“. Allerdings brauche es gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von Regeln, wie der Bürgermeister gegenüber dieser Redaktion unterstreicht.

In der französischen Kapitale hatten zwar 89 Prozent der abgegebenen Stimmen für eine Abschaffung der Roller gesprochen. Doch an dem Votum beteiligten sich überhaupt nur knapp 7,5 Prozent der 1,3 Millionen Wahlberechtigten.

Tim Schäfer, Sprecher des in Karlsruhe engagierten Roller-Verleihers Voi, ordnet die Größenordnungen aus seiner Sicht ein: In Paris habe „eine kleine Minderheit einen überproportionalen Einfluss auf das gesamte zukünftige Verkehrssystem der Stadt“. 100.000 Scooter-Skeptiker stünden 400.000 regelmäßigen Nutzern gegenüber. Das Pariser Wahlergebnis sei ein Rückschritt für die dortige Mobilitätswende.

Anbieter: Die Nachfrage ist gestiegen

An Auswirkungen auf die Mikromobilität in Deutschland durch die Pariser Willensbildung glaubt Schäfer nicht. Seit dem Start von Voi in Karlsruhe vor vier Jahren sei die Nachfrage in der Stadt stetig gestiegen. Im vergangenen Jahr hätten rechnerisch rund 14,6 Prozent aller Karlsruher auf die Mobilitätsdienste von Voi zurückgegriffen.

Ähnlich äußert sich Patrick Grundmann, Sprecher des Anbieters Tier. Er spricht von einer konstant hohen Nachfrage nach E-Scootern zum Leihen in Karlsruhe. Die Pariser Entscheidung hat ihm zufolge keine Auswirkungen auf den Betrieb im Badischen.

„Deutsche Städte sollten sich für die Erreichung ihrer Klima- und Verkehrsziele eher auf den Ausbau der Infrastruktur für E-Scooter, Fahrräder und andere Formen der Mikromobilität konzentrieren, als durch Verbote Alternativen zum privaten Auto auszubremsen“, sagt er. Für Jan Kronenberg, den Sprecher des Anbieters Bolt, zeigt die Bürgerbefragung von Paris, „dass Ausschreibungen keine geeignete Lösung für die Auswahl von Betreibern von Mikromobilität sind“.

Die Stadt Karlsruhe hatte mit allen im Stadtgebiet vertretenen Anbietern einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Er regelt unter anderem so genannte Freihalteflächen, in denen der Ausleihvorgang nicht beendet werden kann oder fordert die Foto-Dokumentation des ordnungsgemäßen Abstellens.

Fahrer, die Roller nicht regelkonform geparkt haben, werden angezeigt. Bisher hat es laut Ordnungsbürgermeister Albert Käuflein rund 250 solcher Verfahren gegeben, 13 sind aktuell vor dem Amtsgericht anhängig.

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