Kommunale Wärmeplanung: Vorreiterrolle Baden-Württembergs droht zum Nachteil zu werden
In Gemeinden mit Wärmeplanung gelten die Vorgaben des Heizungsgesetzes schon ab 2024, in allen anderen Kommunen dagegen erst ab 2028
In Gemeinden mit Wärmeplanung gelten die Vorgaben des Heizungsgesetzes schon ab 2024, in allen anderen Kommunen dagegen erst ab 2028