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Trends bei Kindernamen

Das Baby darf im Karlsruher Norden auch Jesus heißen

In den Standesämtern nördlich von Karlsruhe beantragen Eltern selten die Namen ihrer Neugeborenen, denn in den Gemeinden gibt es keine Kliniken. Die Mitarbeitenden haben dennoch ihre Erfahrung mit beliebten und außergewöhnlichen Vornamen.

Auf der Wochenstation einer Universitätsklinik liegen zwei Neugeborene nebeneinander.
Neugeborene wie auf diesem Symbolbild bekommen kurz nach ihrer Geburt einen Namen, den das Standesamt der Geburtsgemeinde einträgt. Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Ist das Baby auf der Welt, gehört zu den ersten Fragen: Wie soll es denn heißen? Wir haben nachgefragt, welche Namen die Eltern in der Region 2023 oft vergeben haben und welche Regeln es für die Wahl gibt.

Für die Auswahl gibt es Regeln

Welche Namen haben Eltern aus der Region ihren Kindern im Jahr 2023 am häufigsten gegeben?
Melanie Meier, die Pressesprecherin der Christlichen Vidia-Kliniken Karlsruhe, nennt Samuel und Marie auf Platz eins. Bei den männlichen Namen seien außerdem Ben, David, Emil und Felix beliebt gewesen. Weibliche Neugeborene hätten neben Marie oft die Namen Charlotte, Ella, Lia und Anna bekommen. In den Standesämtern der Kommunen nördlich von Karlsruhe beantragen Eltern selten Namen. Die Kinder werden immer seltener in den jeweiligen Gemeinden geboren, sagt Andrea Balszuweit vom Standesamt der Stadtverwaltung Stutensee. In den Gemeinden gibt es keine Kliniken. Deshalb kommen Eltern normalerweise nur nach Hausgeburten ins Stutenseer Standesamt. Hier habe es 2023 keine Namenshäufungen gegeben. Für Jungen wählten Eltern Aran, Hermann, Johann, Malo, Michael, Nathael und Theodore. Bei den Mädchennamen listet sie Andrea, Iliana und Sike.
Wie viele Vornamen dürfen Eltern ihrem Kind geben?
Gabi Dittert, Pressesprecherin der Gemeindeverwaltung Weingarten, verweist auf eine gerichtliche Auseinandersetzung. Darin wollte eine Mutter ihrem Kind zwölf Vornamen geben. Das Urteil beschränkte die Anzahl im Jahr 2008 auf fünf. Im Allgemeinen gibt es laut Dittert jedoch keine offizielle Grenze für die Anzahl der Namen. Im Stutenseer Standesamt hätten Eltern maximal drei Namen beantragt, sagt Balszuweit.
Welche Kriterien müssen sie beachten?
Nach dem Persönlichkeitsrecht des Kindes gilt die Grundregel: Der Vorname darf nicht beleidigend oder lächerlich sein. Für Menschen mit einer Vorliebe für christliche Namen heißt das etwa: Biblische Namen mit negativer Assoziation dürfen sie ihren Neugeborenen nicht geben. Beispiele sind etwa Kain und Judas. Heiligennamen sind in Ordnung. Auch Jesus dürfe das Kind mittlerweile heißen, sagt Dittert. Da spiele mit hinein, dass der Name in spanischsprachigen Ländern nicht ungewöhnlich ist. Außerdem verweist sie darauf, dass der Vorname des Kindes möglichst das Geschlecht eindeutig erkennen lassen solle. Damit meint Dittert zum Beispiel Namen wie Kim. Früher hätten Eltern dann einen Zweitnamen wählen müssen. Das sei heute den Eltern freigestellt. Ansonsten gilt: Kurzformen eines Namens sind erlaubt, Koseformen nicht. Adelstitel, Orts- und Städtenamen, Familiennamen sowie Markennamen dürfen Standesämter nicht zulassen. Bei Markennamen besteht eine Ausnahme, wenn sie mit geläufigen Vornamen identisch sind.
Mussten Standesämter in den Gemeinden Namenswünsche ablehnen?
In Stutensee mussten Mitarbeiter des Standesamtes keine Namen ablehnen. In Weingarten beantragte 2023 niemand einen Namen. Doch auch Dittert weiß von keiner Ablehnung im Vorjahr.
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