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Votum gegen Wohnungen

Planung für Dettenheimer Gewerbegebiet schreitet voran 

Der Bebauungsplanvorentwurf für das Areal „Waldteiler III“ in Rußheim geht in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Das Areal ist einschließlich Verkehrs- und Grünflächen sowie Flächen für Sickermulden knapp über vier Hektar groß.
Das Areal südlich des Rußheimer Gewerbegebiets „Waldteiler“ ist einschließlich Verkehrs- und Grünflächen sowie Flächen für Sickermulden knapp über vier Hektar groß. Foto: Alexander Werner

Die geplante südliche Erweiterung des Rußheimer Gewerbegebiets „Waldteiler“ beschäftigt den Dettenheimer Gemeinderat schon längere Zeit. Der Name „Waldteiler III“ rührt von der Aufstellung eines eigenen Bebauungsplans im Jahr 2021 her.

Als Erschließungsträger beauftragte die Gemeinde die ESB KommunalProjekt AG in Bruchsal. Deren Vorsitzender Thomas Dopfer stellte im Gremium den Bebauungsplanvorentwurf vor, der nach Ratsbeschluss nun in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit geht.

Stadtplanerin Petra Schippalies hatte im Frühjahr 2022 ein Konzept für das einschließlich Verkehrs- und Grünflächen sowie Flächen für Sickermulden knapp über vier Hektar große Areal präsentiert. Für den jetzt im fortgeschrittenen Projektstadium vorgelegten Vorentwurf waren und sind noch diverse Untersuchungen notwendig.

Hintergrund der Planung war die im Ort weitgehend ausgereizten Gewerbeflächen. Dabei liegen der Gemeinde Anfragen von überwiegend ortsansässigen Gewerbetreibenden nach gewerblichen Bauflächen vor. Das Gebiet schließt sich in Richtung Liedolsheim in einem Streifen ab der Landesstraße 602 östlich an „Waldteiler II“ an. Derzeit wird das Areal abgesehen einer Brachfläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Planung lässt auch Hallen in Dettenheimer Gewerbegebiet zu

Großflächige Einzelanlagen oder Logistikstandorte sind nicht beabsichtigt. Die Planung lässt Gebäude mit einer Länge von maximal 75 Metern Länge zu. Damit könnten auf ausreichend großen Grundstücken auch Hallen erstellt werden. Der Entwurf sieht eine mittige Erschließungsstraße durch zwei Baureihen vor. Neu dazu kam eine vorgeschriebene Dachbegrünung.

Ein zentraler Diskussionsschwerpunkt war 2022 die noch zu klärende Anbindung des Gebiets bei einer ganzen Reihe denkbarer Optionen. Bereits im Juli 2022 hatten Ausschuss und Gemeinderat einer Vorzugsvariante zugestimmt. Sie beinhaltet einen Anschluss des Gewerbegebiets über die L602, den Buchenweg und den Gewerbering. Als Gründe angeführt wurden die jeweils gleichmäßige Verlagerung des Bestandsverkehrs und die Verteilung des zusätzlichen Verkehrs auf das Bestandsstraßennetz.

Eine ursprünglich erwogene Anbindung an den geradlinig hin zur Kreisstraße 3533 führenden Waldstückerweg war mangels verfügbarer Grundstücke sowie der dortigen Mischnutzung nicht mehr weiter verfolgt worden. Der jetzt präsentierte Vorentwurf beinhaltete, dass wie im bestehenden Gewerbegebiet Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausnahmsweise zulässig bleiben.

Die Frage der Wohnungen führte bereits im Ausschuss zu Diskussionen. Bei der Abstimmung über die entsprechende Beschlussvorlage im Gemeinderat ergab sich Stimmengleichheit und damit eine Ablehnung, womit der Entwurf jetzt keine Wohnungen mehr berücksichtigt. Dopfer wies aber grundsätzlich darauf hin, dass sich an der vorläufigen Planung noch einiges ändern kann.

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