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Umlegungsverfahren läuft

770 neue Wohneinheiten entstehen in Eggenstein-Leopoldshafen

Bis zur Sommerpause soll der Bebauungsplan für das Gebiet N5 rechtskräftig werden. Die ersten Bauanträge können voraussichtlich 2027 eingereicht werden.

Wo derzeit noch Ackerflächen zu sehen sind, sollen auf einer Wohnbaufläche von fünf Hektar rund 200 Gebäude entstehen. Mit der Erschließung des Baugebiets wird in 2025 begonnen.
Wo derzeit noch Ackerflächen zu sehen sind, sollen auf einer Wohnbaufläche von fünf Hektar rund 200 Gebäude entstehen. Mit der Erschließung des Baugebiets wird 2025 begonnen. Foto: Pia Frei

Das Baugebiet N5 in Eggenstein-Leopoldshafen geht bis zum Sommer in die nächste Runde. „Unser Ziel ist es, dass der Bebauungsplan bis zur Sommerpause rechtskräftig wird“, sagt Thomas Hoffmann, der Leiter des Bau- und Liegenschaftsamts der Gemeinde. „Die zweite Offenlage im Bebauungsplanverfahren konnten wir Ende vorigen Jahres abschließen. Es haben sich nur kleine Änderungen ergeben.“

Einige gemeindeeigene Baugrundstücke waren beim ersten Entwurf für Reihenhäuser und Doppelhaushälften vorgesehen. Da sich aber die Nachfragesituation auf dem Wohnungsmarkt geändert habe, seien auf diesen Flächen nun Mehrfamilienhäuser geplant.

20 Prozent für den sozialen Wohnungsbau

Generell müssen bei Mehrfamilienhäusern ab acht Wohneinheiten oder einer Wohnfläche von 800 Quadratmetern auch 20 Prozent der Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen werden, so Hoffmann. Somit sei sichergestellt, dass Sozialwohnungen dezentral vorhanden sind.

Insgesamt seien auf einer Wohnbaufläche von zehn Hektar rund 200 Gebäude mit etwa 770 Wohneinheiten geplant. Die Hälfte der Baugrundstücke werde direkt von der Gemeinde zum Verkauf angeboten.

Voraussichtlich im Mai oder Juni soll über den Bebauungsplan im Gemeinderat entschieden werden. Parallel werde aktuell das Umlegungsverfahren der Grundstücke vorgenommen, bei dem die landwirtschaftlichen Flächen in Baugrundstücke überführt werden. „Zum Teil wurden Grundstücke von den Alteigentümern an die Gemeinde abgegeben, zum Teil haben die Eigentümer beim Umlegungsverfahren mitgemacht“, so der Bauamtsleiter.

Die Gespräche mit den Eigentümern seien abgeschlossen, deren Zuteilungswünsche berücksichtigt. Laufe alles nach Plan, könne im Juli – im Anschluss an die Verabschiedung des Bebauungsplans – auch der Satzungsbeschluss für den Umlegungsplan herbeigeführt werden.

Zentrales Nahwärmenetz soll Neubaugebiet versorgen

Ein zentrales Nahwärmenetz soll das Neubaugebiet autark mit Wärme versorgen. Für Bauherren, die ihre Grundstücke von der Gemeinde kaufen, wird es eine Anschlusspflicht geben. Die restlichen Grundstücke unterliegen keinem Anschlusszwang. Die Bauherren könnten in ihren Gebäuden eigene Heizungen installieren – beispielsweise Luft-Wasser-Wärme-Pumpen oder Holzöfen. Die Versorgung mit Erdgas sei allerdings nicht vorgesehen.

„Die großen Bauträger, die bereits in der Umlegung Grundstücke angekauft haben, sehen das Nahwärmekonzept positiv und wollen ihre Gebäude anschließen“, so Hoffmann. „Vor allem, weil sie in den Gebäuden nur eine kleine Übergabestation brauchen. Die Kosten für Anschaffung und Wartung einer eigenen Heizung entfallen. Wir empfehlen allen Bauherren den Anschluss ans Nahwärmenetz.“

Ausschließlich begrünte Flachdächer

Das Neubaugebiet N5 soll nicht nur bei der Energieversorgung ein „grünes“ Wohngebiet werden. Neben den bundeseinheitlichen Vorschriften, die seit Januar 2023 mindestens den KfW-Effizienzhaus-55-Standard vorschreiben, und den seit Januar 2022 erlassenen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zur Photovoltaik-Pflicht für Neubauten setzen Kommune und Gemeinderat auf weitere Aspekte der Nachhaltigkeit.

Dem Bebauungsplan ist zu entnehmen, dass im gesamten Baugebiet ausschließlich begrünte Flachdächer mit einer maximalen Neigung von fünf Grad erlaubt sind. Regenwasser wird nicht in die Kanalisation geleitet, sondern zum Versickern gebracht. Dem Boden werde dadurch Wasser zur Verfügung gestellt, bei Starkregen werde die Kanalisation nicht zusätzlich belastet, so Hoffmann. Die reduzierte Abwassermenge verringere auch Aufwand und Kosten der Abwasseraufbereitung.

„Die Bauherren müssen das Regenwasser nicht auf dem eigenen Grundstück versickern lassen“, so der Bauamtsleiter. „Auf den kommunalen Grünflächen wird es Sickermulden für das Regenwasser von Hausdächern und Straßen geben.“ So könne trotz kleinerer Baugrundstücke im Neubaugebiet die Versickerung sichergestellt werden. Wären die Dachflächen nicht begrünt, müssten die Sickermulden wesentlich größer sein. Die grünen Dächer halten das Wasser zurück und speichern es. Die Pflege der Sickermulden übernimmt die Gemeinde, auch deren Wartung.

Bis die ersten Bauanträge eingereicht werden können, wird es aber wohl noch bis Anfang 2027 dauern. Denn Voraussetzung dafür ist, dass die Baureife des Baugebiets vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn das Baugebiet erschlossen wurde – also Versorgungsleitungen wie Wasser, Abwasser, Telekommunikationsnetze, Energie- und Wärmeleitungen verlegt und Straßen und Gehwege angelegt sind.

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