Zahl der Kirchenaustritte in Stutensee hat sich seit 2019 fast verdoppelt
Wer aus einer Kirche austreten will, muss das nicht begründen. Kirchenaustritte müssen bei den Standesämtern in den Kommunen erklärt werden. Dabei würden die Konfessionen nicht erfasst, heißt es aus den Rathäusern.