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Gastronomin kritisiert die Politik

Frühstück erlaubt, Abendessen verboten: Corona-Regeln verwirren Hotelgäste im Landkreis Karlsruhe

Die Corona-Verordnung sorgt im nördlichen Landkreis Karlsruhe für Verwirrung. In einem Restaurant dürfen dieselben Hotelgäste, die morgens dort frühstücken, abends nicht zum Essen kommen. Das Sozialministerium erklärt, warum.

Inhaber Jörg Döpfner ein Gästefrühstück im Speiseraum seines Hotels «Maingau» im Stadtteil Sachsenhausen. Nach Beginn der Corona-Krise mussten er und seine Frau Martina die 22 Beschäftigten in Kurzarbeit schicken und das Haus sogar für einige Tage im April ganz schließen. Seither übernehmen die beiden zahlreiche Aufgaben in dem Hotel selbst, kümmern sich um die komplette Organisation, bereiten Frühstück für die Gäste, stehen an der Rezeption. (zu dpa/lhe: «Kurzarbeit und Job-Sorgen - Corona-Krise längst nicht ausgestanden») +++ dpa-Bildfunk +++
Ausnahme trotz Corona: Hotelgäste dürfen weiterhin bewirtet werden. Das kann mitunter für Verwirrung sorgen – wie in einem Fall im nördlichen Landkreis Karlsruhe. Foto: Frank Rumpenhorst picture alliance/dpa

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